Gerichtsurteil Reichsbürger: Entlassung eines Polizeibeamten rechtskräftig

Trier/Morbach · Das Polizeipräsidium Trier hat bereits Ende Oktober 2016 von der Zugehörigkeit eines Beamten einer Dienststelle der Polizeidirektion Trier zur Reichsbürgerbewegung erfahren. Ihm wurde daraufhin untersagt, Dienstgeschäfte zu führen.

Reichsbürger aus dem Dienst der rheinland-pfälzischen Polizei entlassen
Foto: dpa/Patrick Seeger

Der Beamte wurde damals zur Polizeiinspektion Morbach versetzt, wo er jedoch aufgrund eines Verbots nie aktiv im Dienst war.

Nach den Ermittlungsergebnissen des parallel eingeleiteten Disziplinarverfahrens hat das Land Rheinland-Pfalz laut Angaben des Polizeipräsidiums am 17. April eine Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht Trier erhoben. Deren Ziel sei die Entlassung des Beamten gewesen.

In einer Verhandlung am 14. August hat das Gericht den Polizeibeamten verurteilt und aus dem Dienst des Landes entlassen. Da der Betroffene keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegte, ist das Urteil seit dem 28. September rechtskräftig. Der Mann ist somit kein Angehöriger der rheinland-pfälzischen Polizei mehr.

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