Blaulicht Spritztour mit gestohlenem Golfcart endet in Strafanzeige

Rittersdorf/Bitburg · Weil er ein Golfcart in Bitburg gestohlen hat und damit auf der Straße erwischt wurde, sieht sich ein 31-Jähriger mit einer Anzeige konfrontiert. Nicht nur wegen des Diebstahls, sondern auch weil man für das Führen eines solchen Gefährts einen Führerschein braucht.

Rittersdorf/Bitburg: Spritztour mit gestohlenem Golfcart endet in Strafanzeige
Foto: dpa/Carsten Rehder

Ein 31-Jähriger war laut Polizei am späten Freitagabend mit einem Golfcart auf der L5 bei Rittersdorf unterwegs. Das Cart hatte er zuvor von einem Golfresort entwendet. Das teilt die Polizei mit.

Das Golfcart war einem anderen Fahrer auf der L5 aufgefallen, da dieses ohne Beleuchtung in Richtung Bitburg fuhr. Der Zeuge verfolgte den Fahrer des Golfcarts, welcher schlussendlich von der Polizei in der Bitburger Fußgängerzone gestellt wurde. Den Fahrzeugführer erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Fahrzeugdiebstahls und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Braucht man für das Fahren mit einem Golfcart einen Führerschein?

Denn: Auch für das Fahren mit einem Golfcart braucht man einen Führerschein. Kleiner rechtlicher Exkurs: Laut Straßenverkehrsordnung bedarf einer Fahrerlaubnis, wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt. Von dieser Regel gibt es zwar Ausnahmen, die in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt sind. Darunter fallen etwa motorisierte Krankenfahrstühle, aber eben nicht Golfcarts. Selbst wenn das Golfcart bauartbedingt nur weniger als sechs Stundenkilometer fahren kann, braucht man einen Führerschein, erklärt der Deutsche Golfverband.

Das Golfcart konnte an den Besitzer zurückgegeben werden. Die Polizei Bitburg bedankt sich „ausdrücklich bei dem Mitteiler für sein vorbildliches Verhalten“, so die Beamten.

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