Tötungsdelikt in Kusel Mutmaßlicher Polizistenmörder hat 2004 schon einmal auf einen Menschen geschossen

Exklusiv | Saarbrücken · Der mutmaßliche Polizistenmörder und Wilderer Andreas S. hat 2004 schon einmal auf einen Menschen geschossen. Fahrlässig. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Dabei verletzte er einen Jagdkollegen im Hals- und Brustbereich sowie am Auge.

 Dieses Bild zeigt den Wagen voller Wildkadaver von Andreas S. im November 2021.

Dieses Bild zeigt den Wagen voller Wildkadaver von Andreas S. im November 2021.

Foto: dpa/Harald Tittel

Neuigkeiten zum mutmaßlichen Polizistenmörder und Wilderer Andreas S.. Nun sind die Gründe dafür bekannt, warum er 2008 seinen Jagdschein und seine Waffenbesitzkarte verloren hat: Wie die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mitteilte, hat das Landgericht Saarbrücken Andreas S. im Jahr 2006 „wegen fahrlässiger Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Jagdunfall rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt“. Diese Verurteilung ist im Bundeszentralregister bereits gelöscht und darf in Strafverfahren nicht mehr zum Nachteil von Andreas S. gewertet werden, teilt die Saarbrücker Staatsanwaltschaft weiter mit. Zudem fiel das Strafmaß so gering aus, dass der heute 38-Jährige nicht als vorbestraft galt.