Polizei Schüsse in Bettingen: Polizei gibt Entwarnung

Bettingen · Zeugen haben am Donnerstagnachmittag in Bettingen Schussgeräusche gehört und daraufhin die Polizei alarmiert. Diese warnte die Bevölkerung direkt über den Nachrichtendienst Twitter.

Schüsse in Bettingen: Polizei gibt Entwarnung
Foto: Polizei Bitburg

Die Beamten aus Bitburg forschten nach und konnten bereits eine Stunde später Entwarnung geben. Richtige Schüsse schließen sie „mit ziemlicher Sicherheit“ aus.

„Die Ermittlungen deuten klar auf Jugendliche hin, die im Bereich der Nims (Anmerkung der Redaktion: vermutlich ist die Prüm gemeint) Knallkörper oder Feuerwerk gezündet haben“, gab die Pressestelle des Polizeipräsidiums in Trier bekannt.

Mit einem starken Polizeiaufgebot unter Zuhilfenahme des Polizeihubschraubers nahm der Leiter der Polizeiinspektion Bitburg, Christian Hamm, die Ermittlungen in und um Bettingen auf. Die Aussagen ließen bei den Beamten zunächst kaum Zweifel aufkommen, dass es sich tatsächlich um Schüsse gehandelt hat. Doch das änderte sich schnell. So hätten Anwohner von mehreren kurz aufeinander folgenden Knallgeräuschen berichtet, die sie eher mit der Detonation von Feuerwerkskörpern als mit Schüssen aus einer Waffe assoziierten. Außerdem sei von aufsteigendem Qualm berichtet worden. Die Geschehnisse wurden mit angeblich campierenden Jugendlichen in Verbindung gebracht.

Letztlich konnte die Polizei die Herkunft der Knallgeräusche nicht abschließend klären. Auch ein Jugendcamp wurde nicht gefunden. Dennoch gab Einsatzleiter Christian Hamm Entwarnung: „Wir bedanken uns bei den vielen Zeugen für die Unterstützung. Ihre Aussagen und unsere Ermittlungen lassen uns in der abschließenden Bewertung zu dem Schluss kommen, dass es sich bei den vermeintlichen Schüssen höchstwahrscheinlich um das Knallen von Feuerwerks-Böllern gehandelt haben muss!“

Die Polizei warnt vor dem sorglosen Umgang mit Feuer. Aufgrund der derzeitigen Witterungsverhältnisse mit der lang anhaltenden Trockenheit bestehe extreme Waldbrandgefahr.

Darüber hinaus sei das Zünden von Feuerwerkskörpern nur zu bestimmten Zeiten oder mit behördlicher Genehmigung erlaubt.

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