Polizei Schuss aus der Dienstwaffe: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Trier/Prüm · Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt nicht mehr gegen den Beamten, der vorigen Monat in Prüm auf einen 45-Jährigen geschossen hatte. Der Polizist habe in Notwehr gehandelt.

Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr gegen Prümer Polizisten
Foto: Fritz-Peter Linden

Verfahren eingestellt: Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt nicht mehr gegen einen Beamten der Polizeiinspektion Prüm, der vor einem Monat auf einen 45-Jährigen geschossen und diesen verletzt hatte. Der Beamte habe in Notwehr gehandelt. Das teilt der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen am Montag mit.

Der Hergang: Am Donnerstag, 21. Juni, war eine Streifenwagenbesatzung der Inspektion Prüm zum Parkplatz eines Supermarkts in der Bahnhofstraße gerufen worden. Auf dem Gelände direkt am Prümtalradweg war ein Mann gesehen worden, der im Verdacht stand, einige Tage zuvor Ware aus dem Supermarkt gestohlen zu haben.

 Angriff auf Prümer Polizisten: Tatort in der Bahnhofstraße.

Angriff auf Prümer Polizisten: Tatort in der Bahnhofstraße.

Foto: Fritz-Peter Linden

Als die beiden Beamten an Ort und Stelle eintrafen und den Mann ansprachen, um dessen Personalien festzustellen, ging dieser unvermittelt mit einem Zaunpfahl – etwa 120 Zentimeter lang und zehn Zentimeter im Durchmesser – auf die Beamten zu und schlug zunächst mit großer Wucht in Richtung eines der Polizisten. Dieser konnte dem Schlag weitgehend ausweichen und wurde nur leicht an seiner Ausrüstung getroffen. Direkt darauf ging der Mann auf den zweiten Beamten los und schlug mit dem Pfahl auf ihn ein. Der Beamte konnte einen ersten, gegen seinen Kopf geführten Schlag mit den Unterarmen ablenken und wurde lediglich am Nacken getroffen. Dabei zog er sich Prellungen und Schürfwunden an Unterarm und Nacken sowie eine Stauchung der Halswirbelsäule zu. Obwohl der Beamte dem Angreifer damit drohte, notfalls von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, holte der Mann erneut zu einem Schlag auf den Kopf des Polizisten aus. Daraufhin gab dieser einen Schuss aus seiner Dienstwaffe auf die Beine des Mannes ab. Die Kugel traf den 45-Jährigen am Oberschenkel.

Er wurde anschließend in ein Krankenhaus gebracht, wo die Ärzte das Projektil entfernten. Lebensgefahr habe nicht bestanden. Der Mann wurde am Tag darauf aus der Klinik entlassen.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft „war die Schussabgabe durch Notwehr gerechtfertigt. Sie erfolgte ausschließlich, um den gefährlichen, gegen den Kopf des Beamten gerichteten Angriff, zu beenden. Ein milderes, gleichermaßen geeignetes Mittel hierzu stand dem Beamten aufgrund der Dynamik des Geschehens und der Schnelligkeit des Angriffs in der konkreten Situation nicht zur Verfügung.“

Das gegen den 45-Jährigen eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ist noch nicht abgeschlossen. Da es „Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Mann an einer psychischen Erkrankung leidet, ist ein psychiatrischer Sachverständiger mit der Erstattung eines Gutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit beauftragt worden“.

Ein Motiv für das Verhalten des Mannes, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter, „ist bislang nicht erkennbar“. Der 45-Jährige habe angegeben, aus Angst vor einem Angriff der Beamten gehandelt zu haben. Anhaltspunkte dafür, „dass das Verhalten der Beamten hierzu Anlass gegeben hätte, haben sich im Rahmen der Ermittlungen jedoch nicht ergeben“.

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