Hells Angels Trierer Rockerprozess: Angeklagter legt Teilgeständnis ab (Update)

Trier · Mit einem Teilgeständnis des Angeklagten hat vor dem Trierer Landgericht der Prozess gegen ein Mitglied des Rockerclubs Hells Angels begonnen.

 Der Prozess gegen ein Mitglied des Rockerclubs Hells Angels beginnt. Das Foto zeigt den Angeklagten (links) und seinen Verteidiger Gabor Subai.

Der Prozess gegen ein Mitglied des Rockerclubs Hells Angels beginnt. Das Foto zeigt den Angeklagten (links) und seinen Verteidiger Gabor Subai.

Foto: TV/Rolf Seydewitz

Der 37-jährige Angeklagte räumte über seinen Verteidiger Gabor Subai ein, im vergangenen Jahr einem Wittlicher Justizbediensteten eine Droh-Mail geschrieben zu haben. „Allerdings wollte er nur, dass der Justizbedienstete richtig aussagt“, schränkte Subai ein.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem wegen Totschlags inhaftierten Angeklagten vor, dem Justizbediensteten mit dem Tod gedroht zu haben. Dabei ging es um eine bevorstehende Zeugenaussage des Beamten. Der Angeklagte soll den Justizbediensteten nach einem Arztbesuch im Gefängnis am Hals gepackt und leicht verletzt haben. Dieser Vorfall ist jetzt mit angeklagt, wird aber nach Angaben des Verteidigers bestritten.

Der Anwalt hatte zu Beginn des Prozesses die Zuständigkeit des Trierer Landgerichts gerügt, weil für den Fall eigentlich ein Amtsgericht zuständig wäre. Nur wegen der vermeintlichen Schutzbedürftigkeit eines Zeugen sei der Prozess ans Landgericht verlegt worden. „Dabei sind die Anklagepunkte pillepalle“, sagte der Anwalt. Oberstaatsanwalt Eric Samel sagte, es sei bedenklich, wenn ein Anwalt eine Todesdrohungen als pillepalle bezeichne. Der Rechtsbeistand des Zeugen, der Trierer Anwalt Andreas Ammer, sagte, sein Mandant und dessen Familie lebten seit den Übergriffen in Angst.

Der Justizbedienstete soll im Laufe des Tages als Zeuge aussagen. Für den auf drei Tage angesetzten Prozess hat der Vorsitzende Richter Armin Hardt besondere Sicherheitsvorkehrungen angeordnet. Besucher müssen durch eine Sicherheitsschleuse, wenn sie in den Gerichtssaal wollen. Der Angeklagte sitzt wegen Totschlags eine zwölfjährige Gefängnisstrafe ab, weil er im Juni 2009 gemeinsam mit zwei Komplizen den Chef der pfälzischen Outlaws erstochen hat.

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