Blaulicht Sechs Tonnen zu viel: Was die Polizei bei einer Kontrolle auf der A64 entdeckte

Der eine saß zu lang am Lenker, der andere hatte zu viel dabei: Die Polizei hat auf der Autobahn zwischen Trier und Luxemburg den Güterkraftverkehr kontrolliert - und dabei so manche Weiterfahrt untersagt.

Verkehrskontrolle auf der A64: Diese Verstöße meldet die Polizei
Foto: Polizei Trier

Bei einer Kontrolle des gewerblichen Güterkraftverkehrs auf der A64 hat die Polizei am Dienstag mehrere technische Mängel und Verstöße gegen Lenkzeiten und Gewicht festgestellt. Die Beamten der Schwerlastkontrollgruppe der Polizeidirektion Wittlich stellten an der Kontrollstelle auf dem Autobahnparkplatz Markusberg neben technischen Mängeln auch Verstöße gegen Lenkzeiten und Gewicht fest. In drei Fällen sei die Weiterfahrt untersagt worden, wie die Polizei mitteilt.

Zunächst stoppten die Beamten einen französischen Sprinter, an dem drei Reifen soweit abgefahren waren, dass die Weiterfahrt bis zum Wechsel der Reifen untersagt wurde. Erlaubt sind 1,6 mm und das Profil lag meist darunter oder die Reifen hatten teils gar kein Profil mehr. Gegen den Fahrer, zugleich Halter, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung vor Ort einbehalten.

Holztransporter gestoppt: Zu lang und zu schwer

Im weiteren Verlauf wurden dann zwei Holztransporte mit Kurzholz gestoppt, dessen Gewicht zwar in Ordnung war, jedoch waren die Holzstämme darauf unzureichend gesichert. Erst nachdem die Fahrer diese nachgesichert hatten, durften diese ihre Fahrt zum Sägewerk fortfahren.

Für einen dritten Holztransport aus Luxemburg mit Fichtenholz war dann die Fahrt jedoch vor Ort beendet. Denn bei der Kontrolle wurde nicht nur festgestellt, dass der Sattelzug mit 17,30 m zu lang, sondern auch noch mit 46,9 Tonnen zu schwer war. Erlaubt ist hier eine Gesamtlänge von lediglich 16,50 m und ein Gesamtgewicht von 40 Tonnen. Die Weiterfahrt wird erst mit einer anderen, kürzeren, Zugmaschine und weniger Holz gestattet.

18 Stunden Fahrt ohne ausreichende Pause

Unmittelbar vor Kontrollende stoppten die Beamten dann noch einen Klein-Lkw aus den Niederlanden, dessen Fahrer durch eine zu kurze Ruhepause insgesamt 18 von 24 Stunden am Steuer des Klein-Lkw gesessen hat. Wegen der völlig unzureichenden Ruhepause wurde auch hier die Weiterfahrt für mindestens neun Stunden tägliche Ruhezeit untersagt. Zudem wurden bei dem Fahrer weitere Verstöße gegen die Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten festgestellt.

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