Hexennacht in der Region Wenn „lustige“ Streiche zu Straftaten werden

Trier/Bitburg/Wittlich · Heute Abend ist es wieder soweit: In der Region ziehen kleine und große Hexen durch die Straßen und spielen Anwohnern „lustige“ Streiche. Was für viele nur ein kleiner Schabernack ist, stellt sich im Nachhinein jedoch immer wieder als Straftat heraus.

Wenn „lustige“ Streiche zu Straftaten werden
Foto: dpa/Swen Pförtner

Die Polizei appelliert deshalb an alle Hobby-Hexen: Ihr dürft gerne kreativ sein! Streiche, die niemandem schaden und niemanden in Gefahr bringen, gehören natürlich zur Hexennacht dazu. Witzbolde sollten allerdings darn denken, dass hierbei die Grenze zur Straftat ganz schnell überschritten werden kann. Vor allem Schmierereien mit Farbe, Senf, Ketchup, oder sonstigen Substanzen gehen nicht mehr als Streich durch. Die Kosten für die Reinigungsarbeiten müssen außerdem vom Verursacher übernommen werden. Spätestens dann hat es sich ausgehext.

Leider auch häufig verbreitet: Das Aushebeln von Kanaldeckeln. Nicht nur verboten, sondern auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, der böse enden kann. Auch das Einrichten einer „Selfmade-Straßensperrung“ ist ein absolutes No-Go. Denn hierbei können Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer erheblich verletzt werden. Generell gilt: Finger weg von Streichen, die den Straßenverkehr gefährden!

Natürlich wollen Hexen unbemerkt durch die Nacht ziehen. Beachten sollte sie jedoch auch, dass sie durch dunkle Kleidung schlechter zu sehen sind – auch für Autofahrer.

Alles in allem appelliert die Polizei sowohl an die Vernunft der Hexen – egal welchen Alters – und auch an die jeweiligen Eltern. Sie können ihren Kindern – zu ihrer eigenen Sicherheit – für deren Schabernack die verkehrsarmen Bereiche empfehlen und ihnen die Unterschiede zwischen Streich und Straftat klar machen. Empfehlenswert ist es auch, den Sprösslingen die möglichen Konsequenzen von Fehlverhalten vor Augen zu führen, denn neben den strafrechtlichen Aspekten können auch die zivilrechtlichen Folgen, zum Beispiel durch Entschädigungsansprüche von Opfern, zu einer finanziellen und nicht überschaubaren Langzeitbelastung für Kinder und Erziehungsberechtigte werden.

Für alle, die die Walpurgisnacht lieber auf einem Feld feiern: Zurzeit herrscht erhöhte Waldbrandgefahr. Ein Lagerfeuer stellt deshalb eine erhebliche Gefahr für Mensch und Natur dar. Offene Feuer sind nur an dafür vorgesehenen Stellen zulässig. Informationen gibt es bei der Feuerwehr.

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