Bund will Hofabgabezwang für Bauern lockern

Trier · Bei der umstrittenen Hofabgabeklausel soll es Änderungen geben, damit künftig auch Bäuerinnen einen Rentenanspruch haben, deren Ehemänner noch an anderen landwirtschaftlichen Betrieben beteiligt sind. Das teilte der parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium Peter Bleser (CDU) mit.

Hoffnung für die Winzerin von der Mosel, der trotz jahrelanger Beitragszahlungen die Bäuerinnenrente gestrichen worden ist. Die 71-jährige Winzerin erhält keine Altersrente, weil ihr Mann an einem landwirtschaftlichen Betrieb seines Bruders beteiligt ist.

Laut eines Urteils des Landesozialgerichts hat sie damit keinen Anspruch auf die Rente von rund 200 Euro, weil die Anforderungen der Hofabgabeklausel aus dem Jahr 1957 nicht erfüllt sind. Danach erhalten Landwirte und deren Ehepartner nur dann eine Altersrente, wenn sie ihren Hof abgegeben haben und nicht mehr landwirtschaftlich tätig sind.

Laut Bleser soll mit einem neuen Gesetz, das derzeit beim Bundespräsidenten zur Unterzeichnung liege, die Hofabgabe erleichtert werden. Künftig sollen auch Mitunternehmer von landwirtschaftlichen Gesellschaften und deren Ehepartner Rente erhalten, wenn sie diese Gesellschaft nicht führen, sondern nur daran beteiligt sind.

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