Bundespolizei darf nicht vor Bahnhof kontrollieren

Trier/Koblenz · Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat einem in Luxemburg lebenden deutschen Rentner in einem Streit mit der Bundespolizei recht gegeben. Der 58-Jährige war im Juni vergangenen Jahres, als er vor dem Trierer Hauptbahnhof mit Jugendlichen gesprochen hatte, von zwei Bundespolizisten kontrolliert worden.

Bundespolizei darf nicht vor Bahnhof kontrollieren
Foto: dpa

(wie) Die Beamten verlangten den Ausweis des Mannes und überprüften seine Daten. Begründet wurde die Kontrolle mit einem Hinweis eines Passanten, die Jugendlichen handelten mit Drogen.

Der Mann klagte gegen die in seinen Augen unrechtmäßige Kontrolle. Das Gericht bestätigte dies. Zum einen sei die Bundespolizei auf dem nicht mehr zum eigentlichen Bahnhof gehörenden Vorplatz nicht zuständig, und außerdem - so die Verwaltungsrichter - habe keine konkrete Gefahr bestanden, die eine Personenkontrolle rechtfertigt hätte. Der Mann sei Rentner und damit nicht der typische Drogenhändler oder -konsument, daher habe zunächst kein Anlass für eine Personenkontrolle bestanden. Die Bundespolizei will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

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