Das Märchen vom Nulltarif

Zahnersatz zum Nulltarif? Immer häufiger werden Menschen mit derartigen Aussagen geködert. Mit Hilfe des Einkaufs von billigem Zahnersatz aus China soll das Portemonnaie des Patienten nicht belastet werden.

Doch kann das betriebswirtschaftlich funktionieren? Hierauf gibt die Initiative für Zahngesundheit proDente eine klare Antwort: Die absolute Aussage des Begriffs "Zahnersatz zum Nulltarif" ist falsch. Nur Regelleistungen werden kostenlos angeboten. Die Regelleistung ist in Deutschland durch den Gesetzgeber definiert. Sie ist eine medizinisch sinnvolle und zweckmäßige Basisversorgung. Wünscht aber der Patient beispielsweise statt einer herausnehmbaren Prothese mit Klammerverankerung einen festsitzenden Zahnersatz oder hat er Interesse, beim Zahnersatz möglichst viel von seinen natürlichen Zähnen zu erhalten, ist das eine höherwertige Leistung. Und schon der Wunsch nach einer kleinen ästhetischen Verbesserung in Bezug auf Materialauswahl und Behandlung ist auch bei den vermeintlichen Schnäppchenanbietern kostenpflichtig.

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