Karlsruhe Die Kundin bleibt ein Kunde

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof weist die Klage einer Saarländerin ab. Die will nicht aufgeben.

 ARCHIV - 20.02.2018, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Marlies Krämer wartet im Bundesgerichtshof (BGH) auf den Beginn ihrer Verhandlung. Die Rentnerin klagt vor dem BGH, dass Sparkassen auf ihren Formularen auch die weibliche Form von Kontoinhaber, also Kontoinhaberin, nennen müssen. (zu dpa: «Kunde oder Kundin? BGH urteilt zu weiblicher Anrede in Formularen" vom 13.03.2018) Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 20.02.2018, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Marlies Krämer wartet im Bundesgerichtshof (BGH) auf den Beginn ihrer Verhandlung. Die Rentnerin klagt vor dem BGH, dass Sparkassen auf ihren Formularen auch die weibliche Form von Kontoinhaber, also Kontoinhaberin, nennen müssen. (zu dpa: «Kunde oder Kundin? BGH urteilt zu weiblicher Anrede in Formularen" vom 13.03.2018) Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: dpa/Uli Deck

Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden (VI ZR 143/17). Das oberste deutsche Zivilgericht wies die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück.

Klägerin Marlies Krämer (80, Foto: dpa) fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie Kunde oder Kontoinhaber nicht angesprochen und pocht auf die Ansprache als Kundin oder Kontoinhaberin. Sie rügte einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. „Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin“, argumentierte sie. Das sieht der VI. BGH-Zivilsenat mit seinen drei Richtern und zwei Richterinnen anders: Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde sie nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Die Anrede Kunde für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Klage der engagierten Kämpferin für Frauenrechte aus dem Saarland war schon in den Vorinstanzen erfolglos geblieben: Schwierige Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter noch komplizierter, argumentierte das Landgericht Saarbrücken. Trotz ihrer Niederlage vor dem BGH denkt die kampferprobte Seniorin nicht ans Aufgeben: „Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht“, kündigte sie bereits vorab an. Notfalls will sie die weibliche Formular-Sprache vor dem Europäischen Gerichtshof durchsetzen.

Marlies Krämer hat schon andere juristische Schlachten für sich entschieden: So verzichtete sie in den 90er Jahren so lange auf einen Pass, bis sie als Inhaberin unterschreiben konnte. Später sammelte sie erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs – davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet.

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