Die schwarze Welle

TRIER. (red) Es ist bequem und modern. Frau S. geht nicht mehr zum Friseur, sie lässt den Friseur zu sich kommen. Allerdings ist die Sache nicht immer legal. So mancher mobile Friseur entpuppt sich am Ende als Schwarzarbeiter und muss, wie Frau S., mit einem Bußgeld rechnen. Darauf weist die Handwerkskammer Trier hin.

Nach Beobachtungen der Kammer werden in jüngster Zeit verstärkt mobile Friseurleistungen angeboten. Dabei handele es sich nach vorliegenden Erkenntnissen aber keineswegs um Tätigkeiten im Reisegewerbe, sondern - wie bei einem fest eingerichteten Salon - um stehende Gewerbebetriebe. Erforderlich sei daher auch eine Gewerbeanmeldung und die Eintragung bei der HWK. Dass man als Kunde dabei noch Geld sparen könne, meinen viele. Doch das stelle sich meist als Irrtum heraus - spätestens wenn der Bußgeldbescheid ins Haus flattere. Auch Frau S. hätte gut daran getan, sich vorher bei der Handwerkskammer (Telefon 0651/207113) über die rechtlichen Voraussetzungen der hausgemachten Dauerwellen zu erkundigen. Allerdings: Nicht jeder Friseur auf Rädern ist deshalb schon Schwarzarbeiter. Selbstverständlich könnten in die Handwerksrolle eingetragene und legale Friseurbetriebe ihre Kunden zu Hause bedienen. Vielfach sei das sogar notwendig. Man denke beispielsweise an alte oder behinderte Menschen, an Bewohner von Pflegeheimen oder Patienten in Krankenhäusern. Solche Betriebe seien stehende Gewerbebetriebe und würden meist von Handwerksmeistern geführt.

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