Brauchtum Letzte Ruhestätte zwischen Bäumen und Reben

Vor fast zwei Jahren wurde im rheinland-pfälzischen Bad Neuenahr-Ahrweiler der erste Weinfriedhof Deutschlands eröffnet. Es handelt sich dabei nicht etwa um einen Weinberg, sondern um ein Urnenfeld auf dem dortigen Friedhof, auf dem Weinreben angepflanzt wurden.

 Baumbestattungen in Friedwäldern sind auch in der Region möglich, zum Beispiel in Niederweiler und in Konz.  Foto: Klaus Kimmling

Baumbestattungen in Friedwäldern sind auch in der Region möglich, zum Beispiel in Niederweiler und in Konz. Foto: Klaus Kimmling

Foto: klaus kimmling

Weinliebhaber haben somit die Möglichkeit, sich unter Reben beisetzen zu lassen. In der Moselgemeinde Enkirch wird bereits über ein ähnliches Angebot nachgedacht.

Wer ganz auf eine Beisetzung auf einem Friedhof verzichten möchte, hat dazu ebenfalls die Möglichkeit. So wurde in der kleinen Eifelgemeinde Niederweiler vor acht Jahren ein Begräbniswald eröffnet. Es ist die erste Einrichtung dieser Art im Eifelkreis. Beigesetzt werden dürfen am Fuße der überwiegend vorhandenen Buchen allerdings nur biologisch abbaubare Urnen.

Das gilt auch für den Bestattungswald bei Konz, der seit Sommer 2016 in Betrieb ist. Dort können Bäume mit Grabstätten für bis zu vier oder bis zu acht Personen für eine Dauer von 30 Jahren erworben werden. Eine einzelne Grabstätte an einem Vier-Personen-Baum kostet 500 Euro, wer einen Baum für acht Personen reservieren will, zahlt 4000 Euro.

Angesichts der Zunahme von Baumbestattungen hat das Bistum Trier einen Leitfaden erstellt, der auch Waldbestattungen berücksichtigt. Pfarrer können Naturbegräbnisse begleiten, sind aber nicht dazu verpflichtet. Außerdem muss es möglich sein, am Bestattungsort ein Schild mit dem Namen des Verstorbenen und einem christlichen Symbol anzubringen. Anders als in Deutschland besteht in Luxemburg die Möglichkeit, die Asche zu streuen. Bis Anfang der 70er Jahre war es dort sogar erlaubt, die Urnen mit nach Hause zu nehmen. 1972 wurde dann gesetzlich festgelegt, dass die Asche auf vorgesehenen Plätzen gestreut oder in der Urne in einem Familiengrab oder einem Kolumbarium beigesetzt werden muss. Jedoch besteht im Großherzogtum grundsätzlich die Möglichkeit, die Asche im eigenen Wald oder im eigenenGarten zu streuen. Das jedoch bedarf der Zustimmung des Bürgermeisters. (uhe)

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