Dreijährige sind nicht gleich Dreijährige

Eltern zahlen keine Beiträge mehr für den Kindergarten - so verkündete die Landesregierung Anfang des Monats. Drei- bis sechsjährige Kinder sind demnach beitragsfrei. Allerdings gilt das nicht für alle Dreijährigen.

Trier. (wie) "Mit dem heutigen Tag ist in Rheinland-Pfalz - als erstem Bundesland überhaupt - der Besuch des Kindergartens für alle Kinder zwischen drei und sechs Jahren beitragsfrei." Das verkündete die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen am 1. September. Von einer "kompletten Beitragsbefreiung" ist in der Pressemitteilung die Rede. Allerdings gilt diese Beitragsfreiheit nicht für alle Dreijährigen. Die Neuregelung gilt nur für Kinder, die vor dem 1. September 2006 geboren sind. Wer also bis 31. August dieses Jahres drei Jahre alt war, der braucht keinen Kindergartenbeitrag mehr zu zahlen. Für Kinder, die danach drei geworden sind, gilt die Beitragsfreiheit nicht, die Eltern müssen weiterhin für sie zahlen. Begründet wird die umständliche Regelung damit, dass es kein eigentliches, mit einem Schuljahr vergleichbares Kindergartenjahr gibt. Wird ein Kind drei Jahre alt, kann es in den Kindergarten, unabhängig von einem bestimmten Termin wie etwa dem Schulanfang. Daher hat die Landesregierung einen Stichtag festgelegt, ab dem die Beitragsfreiheit gilt. Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind, fallen nicht unter die Neuregelung. Im nächsten Jahr soll die letzte Stufe der Beitragsfreiheit eingeführt werden: Alle Zweijährigen, unabhängig vom Geburtstag, sind ab August 2010 beitragsfrei.

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