Energiekosten kennen, Energie sparen

Seit 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (Enev) in Kraft. Wenn es um Einzelheiten des sogenannten Energieausweises geht, dann helfen die Verbraucherberatungen weiter.

Mainz/Trier. (red) Die neue Energieeinsparverordnung (Enev) schreibt künftig für alle Gebäude, die verkauft oder neu vermietet werden sollen, einen Energieausweis vor, damit sich Mieter und Immobilienkäufer über den Energiebedarf ihres möglichen Wohnobjektes orientieren können. Ratgeber hat Antworten parat

Fragen zum Energieausweis gibt es viele: Wodurch unterscheiden sich Verbrauchs- und Bedarfsausweise? Welche Angaben müssen enthalten sein? Welche Verfahren zur Berechnung gibt es? Wer kann einen Energieausweis ausstellen? Antworten hierauf hat der Ratgeber "Der Energieausweis" der Verbraucherzentralen. Er enthält detaillierte Informationen sowie zahlreiche Tipps für Mieter, Vermieter sowie für Käufer und Verkäufer von Häusern oder Wohnungen. Kompakte 100 Seiten Information im handlichen Pocket-Format, übersichtlich geordnet und mit einem ausführlichen Glossar. Der Ratgeber "Der Energieausweis" ist zum Abholpreis von 4,90 Euro in der Verbraucherberatungsstelle Trier, Fleischstraße 77, erhältlich. Die Beratungsstelle ist geöffnet montags und mittwochs 10 - 15 Uhr und donnerstags 10 - 13 und 14 - 18 Uhr. Für zusätzlich 2,00 Euro für Porto und Versand kann er gegen Rechnung direkt ins Haus bestellt werden. Interessenten, die keine Gelegenheit haben, die Verbraucherberatungsstelle Trier persönlich aufzusuchen, können sich den Ratgeber auch zusenden lassen. Bestelladresse: Verbraucherzentrale, Zentralversand, Adersstraße 78, 40215 Düsseldorf, telefonische Bestellung unter 0180/5001433 (0,14 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; evtl. abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen), Fax: 0211/3809- 235, E-Mail: publikationen@vz-nrw.de.

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