Kopenhagen Erfinder Madsen will nur Länge der Strafe anfechten

Kopenhagen · Der wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte dänische Erfinder Peter Madsen will den Schuldspruch an sich nicht anfechten. Er gehe ausschließlich für eine mildere Strafe in Berufung, die „Schuld-Frage“ bleibe unangetastet, teilte die Kopenhagener Staatsanwaltschaft am Montag mit. Damit akzeptiert der 47-Jährige die Verurteilung wegen Mordes. Bisher hatte er stets geleugnet, die schwedische Journalistin Kim Wall an Bord seines U-Bootes vorsätzlich getötet zu haben.

 Ingenieur Peter Madsen vor seinem U-Boot.

Ingenieur Peter Madsen vor seinem U-Boot.

Foto: dpa/Hougaard Niels

Das Kopenhagener Gericht hatte Madsens Erklärung als unglaubwürdig gewertet und ihn Ende April zu lebenslanger Haft verurteilt. Madsen hatte bereits angekündigt, das Urteil anfechten zu wollen, aber keine Details genannt. Eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet in Dänemark im Durchschnitt rund 15 Jahre Gefängnis. Nach 12 Jahren kann eine Begnadigung beantragt werden.

(dpa)
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