Auto Falschparker können bei Unfall mithaften

München · (dpa) Falschparker können grundsätzlich davon ausgehen, dass nach einem Unfall die KFZ-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Autoreparatur bezahlt. In Einzelfällen müssen Falschparker aber mithaften, informiert der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS).

Das gilt etwa, wenn sie verbotswidrig nachts an Engstellen mit schlechten Licht- und Straßenbedingungen halten und parken, nennt der Club ein Beispiel und bezieht sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main (Az.: 16 U 212/17).

(dpa)
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