Auto Falschparker können bei Unfall mithaften
München · (dpa) Falschparker können grundsätzlich davon ausgehen, dass nach einem Unfall die KFZ-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Autoreparatur bezahlt. In Einzelfällen müssen Falschparker aber mithaften, informiert der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS).
30.01.2019
, 20:06 Uhr
Das gilt etwa, wenn sie verbotswidrig nachts an Engstellen mit schlechten Licht- und Straßenbedingungen halten und parken, nennt der Club ein Beispiel und bezieht sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main (Az.: 16 U 212/17).