Feinkostsalate müssen Mindestanteil ihrer Haupt-Zutat enthalten

Leipzig (dpa/tmn) · Was bedeutet das Prädikat „Feinkost“ an einem Salat? Es heißt, dass in einem „feinen“ Krabbensalat mehr Krabbe drin sein müsste als in einem normalen. Verbraucher sollten sich nicht lumpen lassen und bei „Delikatessen“ genau hingucken.

Feinkostsalate müssen einen Mindestanteil ihrer Haupt-Zutat enthalten. Das gilt etwa für Fleisch- und Krabbensalat. Geregelt ist dies in Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs. Dabei gibt es Unterschiede zwischen den geforderten Mindestmengen, je nach Salatsorte und Bezeichnung. Ein „feiner“ oder „Delikatess“-Feinkostsalat enthält in der Regel höhere Mengen der Haupt-Zutat als die Versionen ohne diese Bezeichnungen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Die Leitsätze sind zwar nicht rechtsverbindlich, geben aber wieder, worauf sich Hersteller unter anderem mit Behörden verständigt haben. Außerdem legen sie fest, welche anderen Zutaten in die Salate dürfen.

Ein Fleischsalat muss zum Beispiel 25 Prozent Fleischanteil haben. Dieser muss Fleisch oder Fleischsalatgrundlage beinhalten und kann zusätzlich aus Brühwurst bestehen. Die Grundlage bezeichnet ein Gemisch aus Fleisch, Fett- und Bindegewebe. Die „Delikatess“- oder „feinen“ Versionen müssen zu einem Drittel aus diesen Zutaten bestehen. Gurken dürfen als einziges Gemüse in den Fleischsalat. In den Rindfleischsalat dürfen neben Zwiebeln, Erbsen und Paprika auch andere Zutaten. Rindfleisch muss zu 20 Prozent enthalten sein.

Auch im Fischsalat liegt die Mindestmenge an Fisch bei 20 Prozent. Weitere Zutaten sind erlaubt, zum Beispiel Obst und Eier. Die „Delikatess“- oder „feine“ Version des Heringssalats muss mindestens 25 Prozent Hering enthalten, ein Krabbensalat mindestens 40 Prozent Garnelen. Hebt die Verpackung von Gemüse-, Pilz-, Obst- oder Eier-Feinkostsalaten eine Haupt-Zutat hervor, liegt ihr Mindestanteil bei 20 Prozent.

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