Firma darf Josefstollen mit Abfall füllen

Wellen/Koblenz · Die Trierer Kalk-, Dolomit und Zementwerke dürfen einsturzgefährdete Bereiche ihrer Stollen mit Gipskartonplatten und Erdaushub abstützen. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigt eine Entscheidung vom vergangenen November und schließt damit das verwaltungsrechtliche Verfahren.

 Hier sollen bald Gipskartonplatten und Bodenaushub untergebracht werden: der Josefsstollen in Wellen. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Hier sollen bald Gipskartonplatten und Bodenaushub untergebracht werden: der Josefsstollen in Wellen. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Die Luft wird für die Ortsgemeinde Wellen dünner. Sie hat im juristischen Kampf gegen die Trierer Kalk-, Dolomit und Zementwerke (TKDZ) eine weitere Niederlage eingesteckt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz erlaubt dem Bergbauberieb, Abfall zum Abstützen des Josefstollens zu benutzen (siehe Extra). Diesen Beschluss vom 21. Januar (Aktenzeichen: 1.B.11194/13.OVG) machte das Gericht am Montag bekannt. Das OVG bestätigt damit das Trierer Verwaltungsgericht, das sich zuvor mit dem Thema beschäftigt hatte.

Zivilrechtlicher Streit folgt

Es sei nicht Aufgabe der Bergbehörde über zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen der Ortsgemeinde als Grundeigentümer und dem abbauberechtigtem Unternehmen zu entscheiden, heißt es beim OVG. Und grundsätzlich gebe es durch einen Vertrag von 1952 eine zivilrechtliche Vereinbarung, die es der Firma erlaube alle mit dem Betrieb eines Bergwerks verbundenen Tätigkeiten auszuüben. "Zu dem Betrieb eines Bergwerks zählen alle bergbaulichen Maßnahmen, die durch den Zweck des Bergbaus bedingt und beschränkt seien, auch die Verfüllung zur Erhöhung der Standsicherheit", argumentiert das Gericht. Damit bestätigt es die Genehmigung des Landesamts für Geologie und Bergbau (LGB), nach der die TKDZ einsturzgefährdete Bereiche der Stollen mit Erdaushub und Gipskartonplatten abstützen dürfen.

Die Ortsgemeinde Wellen wehrt sich gegen die Pläne und hatte schon im vergangenen Jahr Widerspruch gegen den vom LGB genehmigten Betriebsplan der TKDZ eingelegt (der TV berichtete). Das LGB hatte dem Unternehmen daraufhin erlaubt, den Betrieb weiterzuführen. Die Gemeinde argumentiert, dass die TKDZ nur zum Abbau und nicht zur Einlagerung von Material berechtigt sei. Die Richter an den Verwaltungsgerichten sehen das anders als die Gemeinde.

Es läuft jedoch noch eine zivilrechtliche Klage am Trierer Landgericht. Dort geht es um Verträge der Gemeinde mit den TKDZ. Laut Ortschef Hans Dostert will die Gemeinde dieses Verfahren auf jeden Fall weiterführen. Zurzeit prüft ein vom Landgericht beauftragter Sachverständiger, ob das Abstützen der Stollen mit Abfall notwendig ist. Sobald die Ergebnisse vorliegen, könnte das Landgericht eine Entscheidung fällen.

TKDZ-Geschäftsführer Wolfgang Hirzi bestätigt auf TV-Anfrage, dass schon geringe Mengen Gipskartonplatten und Bodenaushub in den Berg gebracht worden sind. Diese Materialien hat das LGB im vergangenen November freigegeben. Hirzi betont, dass sich das Unternehmen an alle rechtlichen Vorgaben halte. Die Freude über den OVG-Beschluss hält sich bei ihm in Grenzen. Er meint: "Erst wenn die klagende Partei einen Einigungsprozess anstreben würde, wäre es ein Erfolg für uns."Meinung

Hauptkonfrontation kommt noch

Von Christian Kremer

Die endgültige Entscheidung zum Wellener Bergwerk rückt näher. Nachdem das Oberverwaltungsgericht das Einlagern von Abfall zum Abstützen der Stollen nicht verboten hat, entscheidet das Trierer Landgericht. Dann wird der Rechtsstreit zwischen den TKDZ und der Ortsgemeinde Wellen endlich beendet. Und unabhängig vom Ergebnis wäre eine schnelle Entscheidung gut. Denn der Streit bringt nur Kosten mit sich, unter denen die Gemeinde und der Betrieb gleichermaßen leiden. Eine Einigung ohne Gericht wäre sinnvoll, ist aber nicht realistisch: Die TKDZ wollen Abfall einlagern, die Gemeinde will das verhindern. Und daran hat sich nach diesem Gerichtsverfahren nichts geändert.
c.kremer@volksfreund.deExtra Hintergrund

Der Streit über das Abstützen des Josefstollens mit Abfall begann 2009. Konkret wurden die Pläne, nachdem die Porr AG den Bergbaubetrieb Anfang 2012 übernahm. Seitdem hat das Unternehmen das Genehmigungsverfahren vorangetrieben und alle notwendigen Gutachten beim Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) vorgelegt.
Nach Ablauf des alten Betriebsplans erarbeiteten die TKDZ einen neuen. Das LGB genehmigte ihn im Juni 2013. Bis zu 20 Prozent der Stollen sind laut der Behörde einsturzgefährdet. Deshalb erlaubte sie grundsätzlich die Einlagerung bergfremder Materialien zum Abstützen der gefährdeten Bereiche unter Tage.
Im November genehmigte das Bergbauamt zwei konrete Materialien: Die Stollen dürfen mit Erdaushub und Gipskartonplatten abgestützt werden. Die Behörde betont, dass nur Material in den Berg gebracht werden dürfe, dessen mineralische Bestandteile dort ohnehin zu finden seien. cmk

Beschluss des OVG vom 21. Januar 2014, Aktenzeichen: 1 B 11194/13.OVG

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