Handlungsbedarf jetzt prüfen

"Vor allem renditeschwache Unternehmen mit hohen Zins- und Mietaufwendungen und kleine Firmen werden durch die Unternehmenssteuer-Reform hart getroffen, weil auf deren Schultern das ganze Gewicht der Gegenfinanzierung lastet". So fasst der Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Edgar Wilk, die Auswirkungen der Neuregelungen bei den Unternehmenssteuern zusammen.

Mainz/Trier. (red) Während die Kapitalgesellschaften von der Senkung der Steuersätze profitieren und der Reform entsprechend gelassener entgegensehen können, sollten kleinere Unternehmen gemeinsam mit ihrem Steuerberater die noch bestehenden Handlungsoptionen prüfen. Bei der Gewerbesteuer werden laut Wilk die prägnantesten Änderungen im Bereich der Miet- und Pachtzahlungen vorgenommen. "Die Belastung von Miete und Pacht bei Immobilien wird in diesem Jahr deutlich ansteigen", bestätigt Wilk. Denn bei der Gewerbesteuer werden 65 Prozent der Zahlungen für Miete und Pacht von Immobilien in die Bemessungsgrundlage einbezogen, unabhängig davon, ob die Miet- und Pachtzahlungen beim Empfänger gewerbesteuerpflichtig sind. "Durch diese Maßnahme kann es zu einer echten Substanzbesteuerung kommen, die im Einzelfall auch nicht durch die Senkung des Körperschaftssteuersatzes auf 15 Prozent ausgeglichen wird", erläutert der Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.Die neuen Abschreibungsregeln betreffen vor allem Neuanschaffungen wie Gerätschaften, Ladeneinrichtung oder Bürotechnik. Statt der degressiven gilt nun eine lineare Abschreibung. "Das bedeutet für die Unternehmen, dass sie jährlich nur noch einen kleineren Anteil der Anschaffungskosten über einen längeren Zeitraum steuerlich geltend machen können." Auch für die Abschreibung der sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter gibt es neue Hürden. Diese Wirtschaftsgüter können sofort und in voller Höhe nur noch bis zu einem Anschaffungswert von 150 Euro statt bisherigen 410 Euro steuermindernd geltend gemacht werden. Für höherwertige Güter bis zu 1000 Euro ist eine "Poolbewertung" geplant. Das heißt, dass diese Güter ab 2008 in einem Sammelposten erfasst und pauschal über ganze fünf Jahre abgeschrieben werden. Investitionsabzugsbetrag statt Anspar-Abschreibung

Einen Vorteil könnte die Reform für kleinere und mittlere Unternehmen durch den neuen Investitions-Abzugsbetrag mit sich bringen. Dieser ersetzt seit dem 31. Dezember 2007 die Anspar-Abschreibung. Diese Regelung ist bereits mit Verkündung des Gesetzes zur Unternehmenssteuerreform am 17. August 2007 in Kraft getreten. Deshalb wirkt sie sich in den meisten Fällen schon auf die Gewinnermittlung 2007 aus. Laut der neuen Regelung kann für eine im Laufe der nächsten drei Jahre geplante Investition ein Betrag von maximal 40 Prozent - höchstens 200 000 Euro - der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd geltend gemacht werden. Beispiel: Wer für das Jahr 2010 eine neue Maschine im Wert von 6000 Euro anschaffen will, kann 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten, also 2400 Euro, als Investitions-Abzugsbetrag schon 2007 geltend machen. Im Unterschied zur bisherigen Regelung gilt das übrigens auch, wenn es sich um gebrauchte Wirtschaftsgüter handelt. Wenn der Kauf der Maschine 2010 dann tatsächlich erfolgt, wird dieser Betrag zunächst gewinnerhöhend hinzugerechnet. Außerdem vermindert sich die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen um diesen Betrag. Neben der linearen Abschreibung kann der Unternehmer dann über fünf Jahre auch eine Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten geltend machen. Edgar Wilk rät den Unternehmen, sich über alle anstehenden Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008 eingehend zu informieren und gemeinsam mit einem Steuerberater die konkreten Auswirkungen zu analysieren. Die Steuerberaterkammer hilft betroffenen Unternehmen bei der Suche nach einem qualifizierten Berater.

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