Trier/Salmtal. Heftiger Protest nach dem Urteil

Trier/Salmtal. · Vier Monate Haft weniger als im ersten Urteil: In einem Revisionsverfahren hat das Landgericht Trier erneut einen Mann verurteilt, der das Auto eines vermeintlichen Rivalen gerammt hatte.

Im ersten Verfahren 2017 vor der Trierer Schwurgerichtskammer lautete der Hauptvorwurf gegen den damals 39-Jährigen noch auf versuchten Totschlag. Er hatte im Oktober 2016 auf der Autobahn bei Luxemburg seitwärts bei Tempo 80 ein Auto gerammt, in dem sein vermeintlicher Nebenbuhler, seine Ex-Ehefrau und seine damals zehn und elf Jahre alten Töchter saßen. Von der Fahrbahn flog aber nur sein Wagen. Noch an der Unfallstelle attackierte er dann den Freund seiner Ex-Frau mit Schlägen und Tritten, wobei der verletzt wurde. Leichte Verletzungen erlitt durch den Rammstoß auch seine jüngste Tochter. Dem großen Showdown auf der Autobahn war ein monatelanger Ehezwist vorausgegangen. Obwohl er sich seiner Frau schon nicht mehr nähern durfte, hatte er sie mehrfach in ihrer Salmtaler Wohnung aufgesucht, geschlagen und mit dem Tode bedroht. Eine Tötungsabsicht als Voraussetzung für einen versuchten Totschlag konnte dem Angeklagten von der Schwurgerichtskammer aber nicht nachgewiesen werden. Sie verurteilte ihn im Juli 2017 wegen vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Körperverletzung, versuchter Körperverletzung, Bedrohung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu vier Jahren Haft. Dagegen legte der Angeklagte über seinen Wittlicher Verteidiger Jan Salfer Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Die Revisionsinstanz bestätigte das Trierer Urteil weitgehend. Allerdings bemängelte der BGH, dass dem Angeklagten der Autorammstoß auch als versuchte Körperverletzung an seiner Frau, ihrem Freund und der älteren Tochter ausgelegt wurde, obwohl ihm ein Verletzungsvorsatz nicht nachweisbar sei. Fakt: Beim dem Rammstoß waren der Mann, die Frau und das ältere Mädchen unverletzt geblieben. Leichte Blessuren erlitt nur die Jüngste. Und die späteren Verletzungen des Mannes rührten von dem direkten körperlichen Angriff nach dem Unfall.

Nach drei Tagen Revisionsverhandlung vor der Dritten Großen Kammer des Landgerichts folgte jetzt das Urteil: Statt vier Jahren „nur“ noch drei Jahre und neun Monate Haft. Dies entsprach exakt dem Antrag von Staatsanwalt Eric Samel.

Verteidiger Salfer beantragte dagegen zwei Jahre auf Bewährung. Seiner Auffassung nach hatte sein Mandant den Unfall nicht mit Verletzungsvorsatz herbeigeführt, sei geständig, nicht vorbestraft, sitze schon seit Monaten in Untersuchungshaft und habe dem verletzten Widersacher 1000 Euro Schadensersatz gezahlt. Salfer: „Das ist kein Krimineller, der gehört nicht in die Justizvollzugsanstalt.“

Das alles wiege die erschwerenden Tatbestände nicht auf, so die Meinung der Kammer. Vorsitzender Richter Armin Hardt: „Ein Geständnis ist zwar immer positiv, aber es kam in diesem Fall zu spät – das hätte schon im ersten Verfahren kommen müssen.“ So habe der Angeklagte in Kauf genommen, dass seine beiden Töchter vor Gericht als Zeuginnen gehört werden mussten. Und das sei für die Kinder ein äußerst bitterer Gang gewesen. Hinzu kämen die hohe Gefährlichkeit der Autoattacke, die Folgen für den Verletzten, der wegen Arbeitsunfähigkeit seine Stelle verloren habe und eine leichte Traumatisierung der beiden Kinder.

Nach der Urteilsbegründung eröffnete der aus Serbien stammende Angeklagte eine Schimpftirade. Tenor: „Dies ist ein abgekartetes Spiel – mit Ausländern wie mir kann man es ja machen.“

Verteidiger Salfer sagte anschließend zum TV: „Das Gericht konnte zwar die ursprüngliche Anklage wegen versuchten Totschlags nicht halten, aber dann musste wenigstens ein hohe Strafe herauskommen. Ich schließe daher meinerseits eine weitere Revision nicht aus.“

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