Honigherkunft selten eindeutig nachvollziehbar

Rostock (dpa/tmn) · Bei Honig ist es für Verbraucher nicht immer einfach zu erkennen, aus welchem Land er kommt. Die Vorschrift für die Ursprungsangabe lässt einige Ungenauigkeiten zu.

 Nicht immer ist für Verbraucher eindeutig zu erkennen, aus welchem Land der gekaufte Honig stammt.

Nicht immer ist für Verbraucher eindeutig zu erkennen, aus welchem Land der gekaufte Honig stammt.

Foto: Foto: Oliver Berg

Auf dem Etikett muss zwar das Ursprungsland genannt sein, aus dem das Bienenprodukt stammt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern mischen deutsche Abfüller aber die Honige meist. Wenn diese aus verschiedenen Ländern stammen, reiche aber die kleingedruckte Angabe „Mischung von Honig aus EG-Ländern“, „Mischung von Honig aus Nicht-EG-Ländern“ oder „Mischung von Honig aus EG-Ländern und Nicht-EG-Ländern“. Bei regionalen Imkern oder Angeboten auf dem Wochenmarkt können Verbraucher die Herkunft dagegen meist genauer in Erfahrung bringen.

Nicht verpflichtend sind Angaben zur botanischen Herkunft, sie können aber genannt werden. Trägt das Glas zum Beispiel die Aufschrift „Rapshonig“, handelt es sich um einen Sortenhonig. Ein Sortenhonig muss zur Gänze oder überwiegend aus der genannten Pflanze stammen und typische Merkmale etwa bei Farbe, Geruch oder Konsistenz aufweisen. Rapshonig etwa muss den Verbraucherschützern zufolge weiß bis hell beige sein, leicht blumig oder wie Kohl duften und ist nicht flüssig.

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