Soziales Hundesteuer und Abiaufgaben: Was Bürger Behörden fragen

Mainz · (dpa) Alte Abituraufgaben, die Zahl der Hundesteuerzahler und die Termine eines Behördenleiters: Um diese Themen ist es im vergangenen Jahr in drei  der 180 Anfragen an den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz gegangen.

Im Vergleich zu 2017 waren das 40 mehr. Damit liege Rheinland-Pfalz im Verhältnis zur Bevölkerung bei den Petitionen und Wünschen an der Spitze der Bundesländer, sagte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI), Dieter Kugelmann, am Dienstag in Mainz. Die drei Beschäftigten für Anträge zur Informationsfreiheit beantworteten darüber hinaus schätzungsweise fünf bis zehn Anrufe pro Woche.

Die von den Eltern eines Gymnasiasten beim Bildungsministerium beantragten Abituraufgaben plus Lösungen der vergangenen zehn Jahre konnten nicht herausgegeben werden, wie Kugelmann berichtete. Der Grund: einige enthielten Texte, deren Urheberrecht mit der Vervielfältigung verletzt worden wäre. Prüfungsaufgaben dürften zudem nur dann weitergegeben werden, wenn sie künftig nicht mehr gestellt würden.

Ein Bürger der Verbandsgemeinde Prüm wollte – aufgeschlüsselt nach Straßen – wissen, wie viel Hundesteuer seine Nachbarn bezahlen. Die Verwaltung teilte ihm aber nur die Zahl der Hunde aus der gesamten Ortsgemeinde mit. Mit Rücksicht auf personenbezogene Daten zurecht, fanden die Datenschützer. Dienstliche Termine eines Stadtoberhaupts oder Landesbehördenleiters dürften durchaus veröffentlicht werden, berichtete Kugelmann von der Anfrage eines Journalisten.

Die meisten Bürger wollten etwas zu ihrem unmittelbaren Umfeld wissen, häufig geht es dabei um Grundstücksangelegenheiten und Bauvorhaben, aber auch um Windparks, wie Kugelmann sagte. Ein anderer Schwerpunkt seien Schadstoffgutachten in Schulen.

Erstmals habe der LfDI 2018 „seine schärfste Waffe“ genutzt und gegenüber einer Verwaltung und einem Stromversorger Beanstandungen ausgesprochen. Die Verbandsgemeinde Wöllstein in Rheinhessen traf es, weil sie einem Bürger und dem LfDI keine Antwort auf eine Frage nach einer Flurbereinigung gegeben habe. Ein kommunaler Stromversorger aus der Pfalz habe einem Bürger die Frage nach dem Standort eines Trafohäuschens nicht beantwortet. Die Verwaltung in Bad Neuenahr kam dagegen um eine angedrohte Beanstandung herum. Es ging um die zunächst nicht beantwortete Frage eines Bürgers, was mit vier denkmalgeschützten Häusern geplant sei.

Die Bürger müssen ihre Anfragen nach Informationen nicht begründen, auch ihr Wohnort ist unerheblich, wie Kugelmann sagte. Schwierig seien allgemeine Anfragen wie „alles über Sozialverwaltung“. Beantwortet werde auch die in diesem Jahr gestellte Frage: Wie viele Ufos sind bereits in Rheinland-Pfalz gelandet?

(dpa)
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