IHK-Broschüre zu Ladenöffnungszeiten

Trier. (red) In ihrem Merkblatt "Ladenöffnungszeiten in Rheinland-Pfalz - mit regionalen Ausnahmeregelungen für den Bezirk der IHK Trier" informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier über die neue Rechtslage in Rheinland-Pfalz und über die regionalen Besonderheiten für bestimmte Verkaufsstellen, etwa für Blumen sowie Bäcker- und Konditorwaren im Bezirk.

Das 16-seitige Merkblatt kann kostenlos bei der IHK Trier angefordert oder über Internet unter www.ihk-trier.de unter Standortpolitik/Handel und Standortmarketing/Merkblätter abgerufen werden. Es informiert über das Ladenöffnungs-Gesetz Rheinland-Pfalz vom November 2006. Das neue Landesrecht wurde durch eine Verordnung und durch eine am 3. Juli 2007 in Kraft getretene Verordnung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier ergänzt.

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