Im Fall Billen läuft die Frist für einen Gang in die Revision

Trier · Noch ist offen, ob das Urteil gegen den Eifeler CDU-Politiker Michael Billen und seine Tochter wegen der sogenannten Polizeidatenaffäre rechtskräftig wird. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Billen lassen offen, ob sie Revision beantragen.

Trier. "Wir lassen uns noch Zeit", antwortet Hubert Ströber auf die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Frankenthal eine Revision des Billen-Urteils beantragen wird. Ströber, der seit Juni die Staatsanwaltschaft in der pfälzischen Stadt leitet, kennt den Fall nur zu gut. Er war nämlich der Anklagevertreter im ersten Prozess 2011 gegen den Eifeler CDU-Politiker Michael Billen (Foto: dpa) und seine Tochter vor dem Landauer Landgericht wegen der sogenannten Polizeidatenaffäre. Damals war Ströber Oberstaatsanwalt in Landau. Und er war es auch, der die Revisionen des damaligen Freispruchs des Landtagsabgeordneten sowie der Verwarnung der Billen-Tochter, einer Polizistin, beantragte. Mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof hob das Landauer Urteil auf.

Der Fall musste neu verhandelt werden. Dieses Mal in Frankenthal. Dort, wo Ströber mittlerweile Behördenleiter ist. Er selbst saß jetzt nicht im Gerichtssaal. Billen und seine Tochter wurden am Mittwoch zu Geldstrafen verurteilt (der TV berichtete). Beide Seiten, sowohl Billen und seine Tochter, als auch die Staatsanwaltschaft, können nun bis zu einer Woche nach der Urteilsverkündung Revision einlegen. Da die Frist in dem Fall auf Weihnachten fällt, verlängert sie sich automatisch auf den nächsten Werktag, also Freitag kommender Woche. So lange wolle man sich Zeit lassen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Ströber. Es gebe durchaus Grund, Revision zu beantragen. Schließlich weiche das Urteil schon von den Forderungen der Staatsanwältin Doris Brehmeier-Metz ab.

Sie hatte für Billen eine Geldstrafe von 11 700 Euro (zahlbar in 90 Tagessätzen von je 130 Euro) und für seine Tochter 4800 Euro (60 Tagessätze von je 80 Euro) gefordert. Das Urteil lautet auf 3600 Euro für Billen und 3200 Euro für seine Tochter.

Ströber deutet allerdings an, dass die Staatsanwaltschaft bereit sei, auf die Revision zu verzichten. Dann nämlich, wenn Billen ebenfalls keine Rechtsmittel einlege. "Das wäre ein sehr guter Grund darüber nachzudenken, ob die Revision Sinn macht", sagte Ströber unserer Zeitung.

Billen wollte sich dazu gestern nicht äußern. Sein Verteidiger Thomas Hermes hatte nach der Urteilsverkündung am Mittwoch in Frankenthal gesagt, er werde dem CDU-Politiker empfehlen, Revision zu beantragen.
Sollte es zu einer Revision kommen, würde der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen. Käme er zu dem Schluss, dass es bei dem Prozess Verfahrensfehler gab, müsste sich erneut das Landgericht mit dem Fall beschäftigen. Würde die Revision abgewiesen, wäre das Urteil rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort