JUGENDFUSSBALL: Fader Beigeschmack

BADEM/NEIDENBACH. Probleme zwischen Fußballverband und Vereinen sind keine Neuheit. Am Ende der vergangenen Saison waren die C-Junioren der JSG Badem und der JSG Neidenbach davon betroffen.

Der Titelkampf in der Meisterrunde der C-Junioren-Kreisklasse I in der vergangenen Saison war spannend. Am Ende durfte die JSG Neidenbach jubeln. Doch ihr Erfolg hing einige Zeit am seidenen Faden, endgültige Klarheit herrschte erst am 9. Juni, etwa zwei Wochen nach dem letzten Saisonspiel. Aber was war passiert? Da die ersten beiden Spieltage der Rückrunde wegen schlechter Witterung komplett abgesagt wurden, wurden sie nach dem offiziell letzten Spieltag nachgeholt. Am ersten dieser beiden Spieltage, dem 21. Mai, stand unter anderem die Partie der JSG Neidenbach gegen die JSG Badem auf dem Spielplan - beides Mannschaften, die noch auf die Meisterschaft hofften. Für die Bademer kam dieser Termin jedoch ungelegen. Trainer Martin Krämer: "Ich hatte vier meiner besten Spieler versprochen, dass sie mit auf ein internationales Jugendturnier in Belgien fahren dürfen." Nun fiel jedoch der Nachholspieltag genau auf diesen Termin. Krämer wandte sich mit der Bitte, das Spiel gegen Neidenbach vorzuverlegen, an Kreisjugendleiter Walfried Hacken. Dieser jedoch lehnte die Bitte ab, da die beiden letzten Spieltage zeitgleich ausgetragen werden müssen. Also mussten die Bademer am vorgesehenen Termin um 16 Uhr gegen Neidenbach antreten und unterlagen 0:4. Die Begegnung JSG Daun III gegen die JSG Lünebach jedoch wurde nicht, wie die anderen Spiele des Spieltags, um 16 Uhr angepfiffen, sondern schon um 12.30 Uhr. "Ich dachte, alle Spiele müssten zeitgleich ausgetragen werden. Also haben wir gegen Neidenbach unter Protest gespielt", erklärt Krämer. Dem Bademer Protest bei der Kreisspruchkammer wurde am 27. Mai stattgegeben, der komplette Spieltag sollte wiederholt werden. Daraufhin legte die JSG Neidenbach am 2. Juni Berufung bei der Bezirksspruchkammer ein. Eine Woche später wurde dem Neidenbacher Protest stattgegeben und das Urteil der Kreisspruchkammer aufgehoben. Als Begründung hieß es, dass die Kreisspruchkammer den Protest nicht hätte annehmen dürfen, da Paragraf 32 Ausnahmen zulässt. In Paragraf 14 steht aber, dass nur am Spiel beteiligte Mannschaften, also Daun und Lünebach, Protest einlegen dürfen. Die JSG Badem hätte sich also direkt an die Bezirksspruchkammer wenden müssen, hätte aber wohl auch dort keinen Erfolg gehabt. Neidenbachs Jugendleiterin Martina Hargarten: "Auch bei uns waren einige Spieler für das Turnier in Belgien eingeplant. Aber das Spiel gegen Badem war einfach wichtiger." Martin Krämer jedoch will sich nicht mit der Entscheidung zufrieden geben: "Es wird immer so viel über die Wichtigkeit solcher internationaler Turniere für die Jugend gesprochen. Dann sollte man auch auf solche Fälle Rücksicht nehmen."

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