Jungen sexuell missbraucht: Vier Jahre Freiheitsstrafe

Trier · Das Landgericht Trier hat soeben einen jungen Mann aus der Verbandsgemeinde Obere Kyll wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

 Foto: dpa

Foto: dpa

(neb) Der Angeklagte hatte im Prozess zugegeben, im Sommer 2010 insgesamt drei Mal an einem neunjährigen Nachbarsjungen ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Der Neunjährige sei öfter bei ihm zu Hause gewesen, um mit ihm Playstation zu spielen. Aufgrund des Geständnisses blieb dem Jungen eine Aussage vor Gericht erspart.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort