Steuer Kammer befürchtet mehr Bürokratie ohne Nutzen

Mainz · Jahresempfang in Mainz: Steuerberater gegen Anzeigepflicht für Steuersparmodelle.

 Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Edgar Wilk.

Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Edgar Wilk.

Foto: TV/Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

(dpa/red) Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz ist gegen die Pläne für eine Anzeigepflicht von findigen Anlagemodellen zur Steuervermeidung. Die derzeit diskutierten Vorschläge seien „unverhältnismäßig und unvereinbar mit der verfassungsrechtlich geschützten Vertraulichkeit des Mandatsverhältnisses zwischen dem Steuerzahler und seinem Berater“, sagte Kammerpräsident Edgar Wilk vor dem Jahresempfang der Wirtschaft am Mittwoch in Mainz.

„Es kann nicht das Ziel der Gesetzgebung sein, den Unternehmen und Bürgern das Reparieren unpräzise formulierter Gesetze aufzubürden“, betonte Wilk. Er bezieht sich damit auf das Ansinnen der Finanzstaatssekretäre der Bundesländer, nicht nur internationale, sondern auch nationale Steuergestaltungsmodelle einer Anzeigepflicht zu unterwerfen. 2017 hatte die Europäische Kommission einen Entwurf vorgelegt, der einen verpflichtenden automatischen Informationsaustausch bei meldepflichtigen grenzüberschreitenden Gestaltungsmodellen fordert. „Die derzeit diskutierten Vorschläge zur zusätzlichen Einführung einer allgemeinen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen innerhalb Deutschlands sind unverhältnismäßig und unvereinbar mit der verfassungsrechtlich geschützten Vertraulichkeit des Mandatsverhältnisses zwischen dem Steuerzahler und seinem Berater. Eine solche Pflicht lässt sich nicht verfassungskonform umsetzen“, so Wilk. Der Kammerpräsident ist sicher, dass damit unerwünschte Gestaltungen auch in Zukunft nicht schneller aufgedeckt werden als bisher.

Er forderte daher, die Umsetzung der internationalen Anzeigepflicht abzuwarten und zu prüfen, ob Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Häufig sei es in der Vergangenheit so gewesen, dass der Gesetzgeber auch nach dem Bekanntwerden von Steuerschlupflöchern erst Jahre später reagierte. „Allein mit dem Generieren einer erheblichen Datenflut ist niemandem geholfen. Es entstehen nur ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Betroffenen und eine weitere Rechtsunsicherheit.“

Bei den sogenannten Steuergestaltungsmodellen geht es um Anlagegeschäfte, bei denen legale Möglichkeiten ausgenutzt werden, um so wenig Steuern zahlen zu müssen wie möglich. Besonders bekannt geworden sind die als „Cum-Ex“ bezeichneten Transaktionen, bei denen Kapitalertragsteuer einmalig gezahlt, aber mehrfach erstattet wurde. Dadurch gingen dem deutschen Staat nach Medieninformationen mindestens 55,2 Milliarden Euro verloren.

Die Vorschläge der Finanzministerkonferenz sollen ebenso wie eine EU-Richtlinie für eine grenzüberschreitende Anzeigepflicht in einen Gesetzentwurf der Bundesregierung einfließen. Die EU-Richtlinie muss bis Ende des Jahres umgesetzt werden.

(dpa)
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