Kein Alkohol für Kinder

Kreisjugendpfleger Peter Caspers appelliert an Veranstalter und Gastwirte ebenso wie an Eltern, Verwandte und Bekannte, für Jugendliche ein positives Vorbild in Sachen Alkoholkonsum zu sein.

 Der Konsum von Alkohol ist für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefährlich. Foto: Kreisverwaltung

Der Konsum von Alkohol ist für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefährlich. Foto: Kreisverwaltung

Bernkastel-Wittlich. (red) Der Verzicht auf Alkohol fällt vielen besonders in der Fastnachtszeit schwer, wenn überall Heiterkeit und Ausgelassenheit angesagt sind und der Alkohol dabei überall präsent ist. Jeder kennt die Situationen: Bei Fastnachtsumzügen, Kappensitzungen oder Tanzveranstaltungen werden schon Kinder und Jugendliche mit alkoholischen Getränken angetroffen, obwohl die Abgabe von Bier, Bier-Mixgetränken oder Wein nach dem Jugendschutzgesetz erst ab 16 Jahren erlaubt ist.Branntweinhaltige Getränke und ebensolche Mixgetränke, beispielsweise Alco-Pops, dürfen an Minderjährige nicht abgegeben werden. Das wird während der Fastnachtstage und insbesondere bei Umzügen schnell vergessen. Dabei wird die schädigende Wirkung des Alkohols auf den kindlichen und jugendlichen Organismus massiv unterschätzt.Kreisjugendpfleger Peter Caspers appelliert deshalb an alle Veranstalter, Gastwirte und Verkaufsstellen, gerade in der Karnevalszeit gegenüber Kindern und Jugendlichen und deren Gesundheit verantwortungsbewusst zu handeln.Auch Eltern, Verwandte, Bekannte und Freunde sind gefordert und sollten den Kindern und Jugendlichen als Vorbild zeigen, dass Hochstimmung und Alkohol nicht unbedingt zusammengehören müssen. "Bitte achten Sie auch darauf, dass Kinder und Jugendliche nicht regelrecht zum Alkoholkonsum animiert werden und treten Sie dem aktiv entgegen", appelliert Jugendpfleger Caspers an die Erwachsenen.Seit September 2007 gilt auch in Bezug auf das Rauchen eine neue Regel im Jugendschutzgesetz: Das Rauchen für unter 18-Jährige und der Verkauf von Tabak an unter 18-Jährige ist nicht mehr gestattet.Zur weiteren Information über "Karneval und Jugendschutz" können eine Broschüre und ein Aushang angefordert werden, die vor allem für Veranstalter interessant ist. Ansprechpartner für den Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Bernkastel-Wittlich sind:Kreisjugendpfleger Peter Caspers, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Telefon 06571/ 14-389 oder E-Mail: jugend@bernkastel-wittlich.de und Hubert Lenz, Beauftragter für Jugendsachen bei der Polizeidirektion Wittlich, Telefon 06571/9152-527 oder pdwittlich.bfj@polizei.rlp.de

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