Keine Chance für neue Ideen

Trier. (gsb) Wenn es um die gewerbliche Nutzung der Fußgängerzone geht, macht die Stadt feine Unterschiede. Verkaufsstände mit Eis und Maronen: ja. Frischer Café-Verkauf aus einem umgebauten Auto: nein.

Die Geschäftsidee von Guido Lukas war nicht schlecht. Mit einem umgebauten Smart wollte der Existenzgründer seinen Kaffee direkt aus dem PKW an Passanten in der Fußgängerzone verkaufen (der TV berichtete). Doch die "Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Trier" machte Lukas einen Strich durch die Rechnung. Mit seinem motorisierten Verkaufsstand ist sein Gewerbe in der Fußgängerzone erlaubnispflichtig - die Erlabnis jedoch wird dem Jungunternehmer aufgrund der geltenden Rechtslage nicht erteilt. Seit 1976 ist der so genannte "Anliegerschutz" in § 3 Absatz I der Sondernutzungssatzung geregelt. Zum Schutz des Einzelhandels und der Stadtbildverträglichkeit hatte im Zuge der Umgestaltung der Fußgängerzone die damalige CDU-Fraktion 1975 einen entsprechenden Antrag gestellt. Zu viele Verkaufsstände aller Art mochten die Ratsherren gestört haben - der Satzungsvorschlag wurde mehrheitlich vom Stadtrat angenommen. Unverändert ist der Anliegerschutz seit seiner Einführung 1976 beibehalten worden. Die Folge: neuartige Geschäftsideen wie die von Guido Lukas - in anderen Städten bereits Usus - haben nach der Satzung keine Chance. Lediglich auf privaten Flächen in der Fußgängerzone könnte er sein Smart-Café erlaubnisfrei aufstellen - doch die sind rar. Und eine Ausnahmeregelung - wie für Eis und Maronen in § 3, Absatz 8 genau bestimmt - gibt es für ihn nicht. "Die Sondernutzungssatzung gilt für alle", sagt Stadt-Pressesprecher Ralf Frühauf. "Wenn wir eine Ausnahme machen, dann kommt der nächste mit seinem Bauchladen." Schließlich hätte sich Lukas vor Geschäftsgründung genauer über die städtischen Modalitäten informieren können.Hermeskeil zeigt sich kulant

"Dass diese Sondernutzung so problematisch ist, hätte ich nicht gedacht", räumt Lukas ein. Er habe Eis- und Maronenverkäufer, Schmuck- und Blumenverkäufer bei einem Rundgang durch die Fußgängerzone gesehen - "für mich ist die Satzung nicht nachvollziehbar", sagt er und spricht von "Ungleichbehandlung". Um sich vor dem drohenden geschäftlichen Kollaps ("Die Coffee-to-go-Idee ist in Trier gestorben") zu retten, hat Lukas eine immobile Café-Bar geöffnet - in Hermeskeil. Dort erhält er nach seinen Angaben auch die Genehmigung, die Fußgängerzone mit dem Smart-Café zu befahren und frischen Kaffee auszuschenken. Wie es mit der Sondernutzungssatzung der Stadt Trier weiter geht, wird die Zukunft zeigen. Am 19. Mai befasst sich der Stadtvorstand mit dem Thema, im Sommer steht eine Stadtratssitzung im Zuge der Satzungsfortschreibung an.

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