Kellner muss Wein mit Füllstrich servieren

Berlin (dpa/tmn) · Bestellen Restaurantgäste ein Glas Wein, muss es einen Füllstrich haben. Das schreibe das deutsche Eichgesetz vor, erklärt Benedikt Wolbeck vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga).

Restaurantgäste müssen kontrollieren können, ob ihm der Kellner die bestellte Menge Wein tatsächlich eingeschenkt hat. Deshalb muss ein Weinglas einen Füllstrich haben. Wird der Wein in einem Glas ohne Füllstrich serviert, dürfe der Gast es zurückgegeben, ohne zu bezahlen. Bestellen Gäste dagegen eine Flasche Wein, darf der Füllstrich an den Gläsern fehlen. Das gilt auch, wenn sie eine Karaffe ordern - diese muss dann aber einen Strich haben.

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