Region Kindergeld gibt es auch nach dem Abitur

Region · Bald endet für viele Abiturienten die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt? Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Sie ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulzeit beginnt. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang nachweisen kann. Ist eine Bewerbung derzeit noch nicht möglich, weil etwa das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen.

Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Die dafür vorgesehenen Formulare (etwa Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) stehen unter www.familienkasse.de bereit. Die Familienkasse ist auch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/4555530 erreichbar.

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