Kreise klagen vorsorglich gegen das Land

Mainz · Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz befasst sich derzeit mit der Frage, ob das Land den Kreisen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs genug Geld zukommen lässt. Sollte das für Januar erwartete Urteil so ausfallen, dass die derzeitige Gesetzeslage verfassungswidrig ist, müsste das Land wohl rückwirkend mehr zahlen.

 Geld (Symbolbild)

Geld (Symbolbild)

Foto: Jens Wolf

Um keine Ansprüche zu verlieren, klagen die Kreise Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg vorsorglich gegen das Land. Der Vulkaneifelkreis verlässt sich auf eine Zusage des früheren Innenministers Karl Peter Bruch und klagt nicht.

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