Kündigung sofort melden

TRIER. (red) Die Neuregelungen zur frühzeitigen Arbeitssuche sind nicht allen Betroffenen bekannt. Die Agentur für Arbeit Trier weist darauf hin, dass es zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen erforderlich ist, sich unverzüglich nach Kenntnis über das Ende einer Beschäftigung beziehungsweise des Versicherungspflichtverhältnisses beim Arbeitsamt persönlich arbeitsuchend zu melden.

Erfolgt die Meldung nicht unverzüglich, so ist das Amt verpflichtet, das Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe um bis zu 1500 Euro zu mindern.

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