Ausbildung Azubi-Mindestlohn soll 2020 kommen – 515 Euro im ersten Jahr

Berlin/Trier · Lehrjahre sind keine Herrenjahre, heißt es. In manchen Branchen wird der Nachwuchs schlecht bezahlt. Das soll sich ändern. Die Friseure im Land legen freiwillig etwas drauf.

 Ein Auszubildender übt in einer Werkstatt das Gasschweißen.

Ein Auszubildender übt in einer Werkstatt das Gasschweißen.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

(hw/dpa) Die Wirtschaft sucht händeringend nach Nachwuchs. Nun will die Bundesregierung mit einem Mindestlohn für Auszubildende die Duale Ausbildung attraktiver machen. Vom kommenden Jahr an sollen Azubis mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr bekommen.

Gerade im Handwerk stößt dieser  Vorschlag, mit dem sich am Mittwoch das Kabinett beschäftigt, nicht nur auf Begeisterung.

„Wir wollen die Leistung, die die jungen Menschen in den Betrieben erbringen, wertschätzen und anerkennen“, sagte Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) am Montag in Berlin.

Der Vorschlag: Der Mindestbetrag von 515 Euro soll ab 2020 für Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr gelten. In den Folgejahren soll sich die Mindestausbildungsvergütung nach den Plänen Karliczeks weiter erhöhen – im Jahr 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. Gleichzeitig soll auch die Vergütung für das zweite und dritte Lehrjahr angepasst werden.

Das sagt das Handwerk: Gerade in den Handwerksberufen ist die Ausbildungsvergütung in einigen Branchen heute noch unter dem Mindestlohnansatz. Doch dass sich einzelne Bereiche bewusst sind, dass sie etwas tun müssen, um Nachwuchs zu bekommen, zeigt die Friseur-Innung in Rheinland-Pfalz. Landesinnungsmeister Guido Wirtz (Körperich/Eifelkreis Bitburg-Prüm) zum TV: „Wir werden auf jeden Fall einen Mindestlohn noch einmal um zehn Prozent überbieten. Wir wollen etwas für das Image unserer Branche tun.“

Der Zentralverband des deutschen Handwerks hat indes Befürchtungen, dass sich Betriebe von der Ausbildung verabschieden, weil sie das nicht leisten könnten.

 Carl-Ludwig Centner, HWK-Geschäftsführer Ausbildung in Trier, sieht den Entwurf von zwei Seiten. „Es ist positiv, dass die Duale Ausbildung attraktiver werden soll.“ Gleichzeitig sei es aber ein Eingriff in die gelebte Betriebs- und Tarif­autonomie.

Die Ausnahmen: Ministerin Karliczek beruhigt. Dort, wo der Einstieg in den Mindestlohn nicht so schnell gewährleistet werden könne, wolle man Betrieben gemeinsam mit den Sozialpartnern einen längerfristigen Einstieg ermöglichen. Zudem soll der Mindestlohn nur dort gelten, wo es derzeit keine Tarifverträge für Azubis gibt. Ist tariflich ein geringerer Lohn vereinbart, soll dieser weiter gezahlt werden.

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