Prozess Angeklagte Saarburger Polizisten streiten Betrug ab

Saarburg/Trier · Wie eng war das Verhältnis zwischen dem ehemaligen Leiter der Saarburger Inspektion und einem jungen Polizeischüler? Um diese Frage dreht sich ein ungewöhnlicher Prozess.

Ex-Leiter der Polizeiinspektion Saarburg soll Bachelorarbeit für Polizeischüler geschrieben haben
Foto: dpa/Britta Pedersen

Zwei Polizeibeamte sitzen auf der Anklagebank des Saarburger Amtsgerichts. Der Eine ist 48 Jahre alt und blickt auf eine lange Karriere im Polizeidienst zurück, zuletzt war er Leiter der Polizeiinspektion Saarburg. Der Andere ist 26, kam 2013 zur Polizei und wurde nach einem Studium an der Hochschule der Polizei in Büchenbeuren 2016 als Beamter auf Probe in den Landesdienst übernommen.

Der Erfahrene und der Anfänger haben sich, das wird im Prozess am Donnerstag schnell deutlich, von Anfang an sehr gut  verstanden. Zu gut, sagt die Staatsanwaltschaft Trier. Sie wirft dem 48-Jährigen vor, die zum Abschluss des Studiums notwendige Bachelor-Arbeit zu großen Teilen für den 26-Jährgen geschrieben und diesem so einen unrechtmäßigen Start in den Polizeidienst ermöglicht zu haben (der TV berichtete).

Der junge Polizist ist des Betrugs angeklagt, die Hochschule der Polizei hat sein Abschlusszeugnis aberkannt und eingezogen. Der Ex-Polizeichef muss sich wegen Beihilfe zum Betrug verantworten. Der erfahrene Beamte ist zurzeit vom Dienst suspendiert, seine Bezüge wurden gekürzt.

„Wollen Sie sich zu den Vorwürfen äußern?“, fragt Richterin Ingrid Ballmann. Beide wollen. Der Jüngere beginnt, und er tut es sehr emotional.

„Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft ist für mich unfassbar“, sagt er. „Die Bachelorarbeit ist komplett mein geistiges Eigentum. Ich hatte zu keiner Sekunde den Plan oder die Absicht, zu täuschen oder zu betrügen.“

Die Richterin gibt dem 26-Jährigen viel Raum, seinen Start im Polizeiberuf, seine Zeit als Praktikant bei der Polizeiinspektion Saarburg, seine Leistungen und auch sein Verhältnis zu seinem damaligen Chef und heutigen Mitangeklagten zu erklären. Er zeichnet das Bild eines kollegialen und später auch freundschaftlichen Miteinanders, das mit einem Lob des Chefs für spontanes Schneeschippen begonnen habe. Auch das Interesse des Chefs an der Bachelorarbeit, der letzten Hürde vor dem Eintritt als Kommissar in den Polizeidienst, sei rein beruflicher Natur gewesen.

„Ich habe ihm mehrfach von mir verfasste Teile meiner Arbeit zum Korrekturlesen und für Rückmeldungen oder Verbesserungsvorschläge geschickt“, sagt der jüngere Angeklagte. „Er hatte mir das auch angeboten und sich sehr für meine Arbeit interessiert.“ Schließlich habe man sich auch privat getroffen, räumt er ein.

Die beiden Angeklagten standen offenbar lange und intensiv über digitale Kommunikationsplattformen wie Whats App miteinander in Kontakt. Diese Gesprächsprotokolle wurden in den zwei Jahre umfassenden Ermittlungen sichergestellt und gehören zu den Akten, Richterin Ballmann liest am Donnerstag oft daraus vor.

Folgende Sätze habe der Ex-Polizeichef demnach geschrieben: „Hast du schon den Wortlaut deiner/unserer Thesis?“ Mit Thesis ist die Bachelor-Arbeit gemeint. „Ich bin sehr froh, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind.“ Und: „Ich habe schon 4,5 Kilo abgenommen.“ Ein weiterer Text des 48-Jährigen: „Jeden Tag fünf Stunden sind schon heftig, da ich im Nebenjob ja noch Leiter der PI bin.“ Sowohl der Gewichtsverlust als auch das tägliche Fünf-Stunden-Pensum stehen innerhalb dieser Konversationen im Zusammenhang mit der Bachelorarbeit, das wird in der Beweisaufnahme klar deutlich.

Der Ex-Inspektionsleiter hat eine einfache Erklärung. „Natürlich sind diese Sätze völlig überspitzt“, sagt er. „Ich schreibe eben so, wie ich rede. Manchmal eben auch flapsig und übertrieben.“

Ebenso wie der 26-Jährige streitet er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft komplett ab. „Ich habe diese Bachelorarbeit gelesen und ihrem Autor mit Hinweisen und Tipps geholfen. Ich habe generell allen Bachelor-Anwärtern, die sich an mich gewandt haben, so gut geholfen, wie ich konnte.“

Mehrere Zeugen, ebenfalls Polizisten,  bescheinigen dem 26-Jährigen Schwierigkeiten und Unsicherheiten beim Verfassen von Darstellungen und Berichten. Sein Anwalt Matthias Weihrauch kontert  mit guten Noten und positiven Leistungsbeurteilungen des jungen Polizisten. Dessen vorläufiges Fazit: „Man kann unseren Chatverlauf natürlich missverstehen, wenn man unbedingt will. Aber ich habe nicht betrogen.“

 Verkehrskontrollen wie auf diesem Symbolfoto aus Sachsen gehören zu den regelmäßigen Aufgaben der Polizei und spielen auch in der Ausbildung eine wichtige Rolle.

Verkehrskontrollen wie auf diesem Symbolfoto aus Sachsen gehören zu den regelmäßigen Aufgaben der Polizei und spielen auch in der Ausbildung eine wichtige Rolle.

Foto: dpa/Sebastian Willnow

Der Prozess wird am 11. April um 9 Uhr in Saarburg fortgesetzt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für beide Polizisten die Unschuldsvermutung.

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