Glücksspiel Game over für Innenstadt-Spielhallen?

Trier · Vier Betreibergesellschaften klagen gegen die Stadt Trier, die ihnen keine glücksspielrechtliche Erlaubnis mehr geben will. Spätestens 2021 sollen insgesamt 32 Betriebe schließen.

 Die Stadt Trier hat 34 Spielhallen mit Automaten wie diesem. 32 davon liegen in der Innenstadt.

Die Stadt Trier hat 34 Spielhallen mit Automaten wie diesem. 32 davon liegen in der Innenstadt.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Man nennt sie Spielhallen oder Spielotheken – Häuser, in denen Geldspielautomaten stehen. Der Spieler wirft Münzen ein und hofft darauf, dass der Automat eine bestimmte Kombination von Symbolen anzeigt. Tut er das, wirft er den Gewinn sofort aus. Tut er es nicht, ist der Einsatz des Spielers verloren.

Trier hat 34 dieser Spielhallen, 32 liegen in der Innenstadt. In jeder dürfen maximal zwölf Automaten stehen. Einige Betreiber haben Mehrfachkonzessionen und betreiben an einem Standort mehrere Hallen, die räumlich voneinander getrennt sein müssen.

Diesen 32 Häusern in der City droht ab 2021 das Aus. Der Grund dafür ist der neue Glücksspielstaatsvertrag, auf den sich die Länder 2012 geeinigt haben und den sie seitdem mit jeweils eigenen Regeln und Bedingungen umsetzen (der TV berichtete mehrmals). In Rheinland-Pfalz schreibt dieses neue Gesetz vor, dass eine Spielhalle einen Mindestabstand von 500 Metern zu anderen Spielhallen und zu Einrichtungen und Institutionen halten muss, die zum großen Teil von Minderjährigen besucht werden – Jugendtreffs, Sportstätten und natürlich Schulen.

Die 32 von der Schließung bedrohten Trierer Spielhallen unterschreiten diesen Bannkreis in der engen Innenstadt. Sie liegen beispielsweise in der Neustraße, Jakobstraße und Hosenstraße – an Orten wie diesen ist der Abstand zur nächstgelegenen Schule wesentlich geringer als 500 Meter. Mit dieser Begründung verweigerte die Stadt Trier den Betreibergesellschaften schon 2016 die glücksspielrechtliche Erlaubnis zur Fortsetzung des Betriebs, räumte ihnen aber eine Frist bis zum 30. Juni 2021 ein. Doch dann soll endgültig Schluss sein.

Die Gesellschaften legten Widerspruch ein. Als dieser abgelehnt wurde, klagten sie gegen die Stadt Trier, denn sie alle wollen weitermachen. Deshalb trafen sich die Spielhallenbetreiber, die Stadt Trier und auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Aufsichtsbehörde gestern vor dem Verwaltungsgericht Trier.

Was gibt es hier noch zu klagen? Diese Frage könnte man stellen, denn an den Abständen gibt es nichts zu rütteln. Eine der 32 Spielhallen liegt nicht 500, sondern nur 95 Meter vom Angela-Merici-Gymnasium entfernt. Doch die Anwälte der Gesellschaften verfolgen andere Ansätze. Sie sind der Auffassung, dass der Mindestabstand nicht mit Verfassungsrecht und EU-Recht vereinbar sei. Die 500-Meter-Regel habe zur Folge, dass in der Innenstadt von Trier quasi gar keine Spielhallen mit Geldspielgeräten mehr betrieben werden können. Das sei mit den Grundrechten der Berufsfreiheit und der Eigentumsfreiheit nicht mehr vereinbar.

Richter Uwe Goergen leitete die Sitzung. Er ließ den vier Anwälten der Gesellschaften und den Vertretern der Stadt und der ADD jede Menge Zeit zur Argumentation, die teilweise sehr hitzig wurde, aber immer höflich blieb. Dann holte er selbst aus. „Die zu große Nähe zu einer Schule kann eine Versagung der Glücksspielerlaubnis rechtfertigen“, sagte er. Kollisionen mit Verfassungsrecht und EU-Recht erkenne er nach dem Studium mehrerer Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls nicht.

Eine Innenstadt komplett ohne Spielhallen? „Auch das erachten die höheren Gerichte für möglich“, führte Goergen aus. Verstöße gegen die Berufs- und Eigentumsfreiheit und damit gegen das Grundgesetz sehe er nicht.

Die Anwälte der Betreiber führten noch ein weiteres Argument ins Feld: Die Stadt Trier habe niemals ernsthaft und gründlich geprüft, ob es Gründe für eine Ausnahme geben könnte, die den Mindestabstand herabsetzen oder komplett aus dem Spiel nehmen könnte. „Das hätte sie aber tun müssen“, argumentierte ein Anwalt. „Stattdessen hat sie alles der ADD überlassen.“

Richter Goergen fragte Joachim Henn, den Leiter des Trierer Rechtsamts, der in der Verhandlung die Stadt vertrat: „Gibt es Gründe für einzelne Ausnahmen?“ Die Antwort kam sofort. „Nein“, sagte Henn. „Mit der Frist bis 2021 haben wir das Maximum für die Betreiber herausgeholt.“ Das Urteil wird innerhalb der nächsten beiden Wochen fallen.

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