Stadtentwicklung Denkmalschutz und Stadt streiten Bernkastel-Kues über alte Häuser

Bernkastel-Kues · Der Bernkastel-Kueser Stadtbürgermeister Wolfgang Port wirft den zuständigen Behörden Untätigkeit vor. Die Kreisverwaltung wehrt sich gegen die Vorwürfe.

 Gymnasiasten eines Erdkunde-Leistungskurses, hier im November 2016 vor Ort,  beteiligen sich an der Planung für den Platz am Bärenbrunnen in der Bernkasteler Altstadt. Links im Hintergrund ist das Haus Schäfer zu sehen.  Foto: Klaus Kimmling

Gymnasiasten eines Erdkunde-Leistungskurses, hier im November 2016 vor Ort,  beteiligen sich an der Planung für den Platz am Bärenbrunnen in der Bernkasteler Altstadt. Links im Hintergrund ist das Haus Schäfer zu sehen. Foto: Klaus Kimmling

Foto: Klaus Kimmling/klaus kimmling

Ein Satz in der Haushaltsrede  des Bernkastel-Kueser Stadtbürgermeisters Wolfgang Port (CDU) ließ besonders aufhorchen: „Aufgrund der schleppenden Bearbeitung von Sanierungsvorgängen im Bereich der Altstadt von Bernkastel durch die Untere und Obere Denkmalbehörde kommt es mittlerweile zu nicht mehr hinnehmbaren Verzögerungen bei den laufenden Projekten.“ Seit 18 Monaten warte die Stadt auf die Abbruchgenehmigung für das Haus Schäfer am Bärenbrunnen.

Das viergeschossige Gebäude soll abgerissen werden, um dort Platz zu schaffen. Eventuell, so Port, für einen kleinen Kinderspielplatz und/oder eine öffentliche Toilette. „Jetzt soll nach Monaten des Stillstands ein bauhistorisches Gutachten erstellt werden mit entsprechenden Kosten. Da fragt man sich: Ja geht`s noch“, sagt Port. Das Haus sei schief. Lege man eine Flasche auf einen Tisch, rolle sie runter.

Im November 2016 hatten sich Schüler eines Erdkunde-Leistungskurses des Nikolaus-von-Kues-Gymnasiums vor Ort Gedanken über die Nutzung des Platzes nach einem Abriss des Hauses Schäfer gemacht und interessante Vorschläge erarbeitet (der TV berichtete)  Einige davon wurden öffentlich vorgestellt.

Port führt weiter aus: „Auch bei  Sanierungsangelegenheiten in der Graacher Straße kommen wir keinen Schritt weiter, weil auch hier die Denkmalschutzbehörden auf der Stelle treten. Bis die übergeordneten Fachbehörden in die Gänge kommen, laufen uns die Investoren weg.“  In seiner Haushaltsrede sprach Port  von einer „nahezu desolaten Situation im Bereich der Denkmalpflege“.

Das ist starker Tobak. Der TV hat bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, bei der die Untere Denkmalschutzbehörde angesiedelt ist, nachgefragt. Zum Haus Schäfer sagt Pressesprecher Manuel Follmann: Eine erste Kontaktaufnahme in dieser Sache habe es im April 2017 gegeben, einen Ortstermin mit der beim Land angedockten Denkmalfachbehörde Ende Juli 2017.

Die Stadt habe am 18. September eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. „Sie kann gegebenenfalls als Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung des Abbruchs gewertet werden“, sagt Follmann. Der Antrag liege also keine 18 Monate zurück, sondern nur vier.

Zum von Port kritisierten Gutachten heißt es aus der Kreisverwaltung: Die Obere Denkmalfachbehörde habe Ende November 2017 mitgeteilt, es bestehe der Verdacht, dass das Gebäude Teil des benachbarten ehemaligen Klausener Hofs sein könne.

Der Klausener Hof wurde 1585 erbaut und 1763 umgebaut. Die Stadt müsse eine bauhistorische Begutachtung vorlegen. Follmann: „Nur so kann die Bedeutung des Gebäudes innerhalb der Denkmalzone richtig bewertet und alsdann über eine Abbruchgenehmigung entschieden werden.“

Das Haus Schäfer habe nichts mit dem Klausener Hof zu tun, erwidert Stadtbürgermeister Port. Es sei erst zwischen 1880 und 1890 gebaut worden und habe nichts Historisches an sich. Auch die  zeitlichen Angaben, die Manuel Follmann macht, zweifelt Port an, will den Vorgang aber noch einmal genauer prüfen.

In der Graacher Straße geht es, so  Port,  um zwei nebeneinander stehende Häuser, die verbunden oder abgerissen werden sollen. Eines gehöre der Stadt, eines sei in privater Hand. Ein möglicher Investor stehe bereit, wolle aber natürlich irgendwann wissen, ob er zum Zug komme.
Die Verwaltung wisse von einem Fall, sagt Manuel Follmann. Es  werde geprüft, ob es sich um ein Denkmal handele. Die Feststellung treffe die Untere Denkmalschutzbehörde, nachdem die Denkmalfachbehörde ein Gutachten abgegeben hat. Nach seinem Wissen habe sich diese Bewertung verzögert weil der zuständige Mitarbeiter  krank sei.

Der TV hat zeitgleich bei der Oberen Fachbehörde, der Generaldirektion Kulturelles Erbe,  nachgefragt. Von dort kam bislang keine Antwort.

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