39-Jähriger verurteilt Drei Jahre auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs

Trier/Bernkastel-Wittlich · Weil er vor vier Jahren seine damals 13-jährige Tochter sexuell missbraucht haben soll, musste sich ein 39-jähriger Mann am Montagmorgen vor dem Trierer Landgericht verantworten.

Landgericht Trier: Urteil im Prozess um sexuellen Missbrauch
Foto: dpa/Uli Deck

Der Mann war des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, seine bei ihrer Mutter lebende Tochter missbraucht zu haben, als sie für ein Wochenende bei ihm zu Besuch war.

In dem dreistündigen Prozess lieferte der Mann ein ausführliches Geständnis ab und schilderte die Vorfälle des späten Abends im April 2015. Seine 2001 geborene Tochter war den ganzen Vormittag über anwesend und nutzte auch die Chance, sich vor Gericht nochmals zu der Tat zu äußern und die Aussage ihres Vaters zu bestätigen.

Wie der Mann berichtete, hatte er zum damaligen Zeitpunkt schon mehrere Jahre mit Alkoholproblemen zu kämpfen. Immer wieder habe er große Mengen Whisky-Cola getrunken – so auch an diesem Abend. Nachdem sie den Nachmittag und Abend über zusammen Monopoly gespielt hatten, sind seine Lebensgefährtin und er schlafen gegangen. Als er später nochmal wach wurde, hat er seine fernsehschauende Tochter ins Bett gebracht. Als sie sich in ihr Bett legte, berührte und streichelte er sie unter dem Schlafanzug. Als seine Tochter ihm unmissverständlich zu verstehen gab, dass er aufhören solle, ließ er von ihr ab.

Einige Tage später vertraute sich die Tochter ihrer Mutter an, die ihn mit der Tat konfontierte. Der Angeklagte stritt zunächst alles ab. Erst vor Gericht zeigte er Reue, seine Taten nicht direkt zugegeben und seine Tochter als Lügnerin bezeichnet zu haben. Er bat seine Tochter um Entschuldigung. Sie zeigte sich froh darüber, dass ihr Vater die Tat gestand und sich bei ihr entschuldigte.

Der Angeklagte wurde am Montag von der Jugendstrafkammer schuldig gesprochen. Er ist zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte bekommt Auflagen: Er bekommt einen Bewährungshelfer, muss sich zwei Jahre lang immer wieder auf Alkoholkonsum kontrollieren lassen, seiner Tochter 2000 Euro Entschädigung zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Der Angeklagte ist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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