Justiz Juweliergeschäft überfallen - Räuber zu fünf Jahren Haft verurteilt

Trier · Vier Männer haben im Juni 2017 ein Juweliergeschäft in Trier überfallen. Das Landgericht Trier hat nun einen von ihnen zu fünf Jahren verurteilt.

Landgericht Trier verurteilt Juwelierräuber zu fünf Jahren Haft
Foto: TV/Friedemann Vetter

Ein 24-Jähriger, der am 23. Juni 2017 gemeinsam mit drei anderen mutmaßlichen Tätern ein Juweliergeschäft in Trier überfallen hat, ist nun vom Landgericht Trier verurteilt worden. Der Richter hält den Angeklagte des versuchten schweren Raubes sowie des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen für schuldig. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Desweiteren ordnete das Gericht an, dass dem Angeklagten der Wert der gestohlenen Gegenstände in Höhe von mehr als 100 000 Euro als Schulden angerechnet wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 20. Juni 2017 mit drei weiteren Kumpanen ein Juweliergeschäft in Neustadt am Rübenberge ausgeraubt hat. Anschließend hatten sie ein weiteres Juweliergeschäft überfallen wollen. Am 23. Juni 2017 haben der Angeklagte und der gesondert verfolgte O. ein Juweliergeschäft in Trier betreten. Dort habe sich der Angeklagte gezielt in Richtung der Schaufensterauslage begeben und habe dort ausgestellte hochwertige Armbanduhren in einen mitgeführten Rucksack gesteckt. Der gesondert verfolgte O. soll während dessen eine Schusswaffe aus dem Hosenbund gezogen und damit auf die Zeugin S. gezielt haben. Als O. weitere Zeugin bemerkt hat, soll er Reizgas gesprüht haben.

Laut Gericht hat der Angeklagte zahlreiche Uhren in seinen mitgeführten Rucksack eingesteckt. Anschließend soll er gemeinsam mit den anderen Tätern geflüchtet sein und 38 hochwertige Armbanduhren in einem Gesamtwert von 110 210 Euro entwendet haben. Die mit dem Pfefferspray angegriffene Zeugin hat Hautreizungen und Rötungen am rechten Oberarm erlitten, die Zeugen S. und L. Atemwegsreizungen erlitten haben.

Der Angeklagte ist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und befindet sich seit dem 13. Dezember 2018 ununterbrochen in Untersuchungshaft.

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