Prozess Milde Strafanträge beim Landgericht Trier nach Riesenbetrug an Eifeler Golfplatzbetreiber

Trier/Burbach · Im Prozess um den geplatzten Riesenbetrug an einem Eifeler Golfplatzbetreiber sind vor dem Landgericht Trier die letzten Worte gesprochen. Nächste Woche folgt das Urteil.

 Symbol Justiz Amtsgericht Landgericht Trier TV-Foto: Friedemann Vetter

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Foto: TV/Friedemann Vetter

Nochmals ist der Saal der Dritten Großen Strafkammer voll besetzt. Nicht im Zuschauerraum, sondern vor dem Richtertisch, wo sich sechs Angeklagte mit sechs Dolmetscherinnen und sechs Verteidigern an zwei Tischreihen zusammendrängen.

Es  ist der fünfte Verhandlungstag im Betrugsprozess um den vermeintlichen Verkauf einer Eifeler Golfplatzanlage. Eigentlich hatte der Vorsitzende Richter Armin Hardt für diesen Tag ein Urteil avisiert. Doch so schnell ging es doch nicht. Zunächst wird muss noch der betroffene Golfplatzbetreiber als Zeuge gehört werden.

Der Mann erläutert, warum er den Platz verkaufen wollte und wie er nach Interessenten suchte. Dann sei ein vielversprechendes Angebot von einem gewissen „Gallo“ aus  Italien gekommen.  In Turin traf man sich zu einer Verkaufsverhandlung, im Gepäck hatte der Zeuge schon einen Vertragsentwurf.

„Wir wurden am Flughafen von einem Chauffeur mit Luxuslimousine abgeholt“, erinnert er sich, „und zurück fuhren wir dann mit dem Taxi“. Warum dieser Qualitätsverlust?

Die Verhandlung war gescheitert, weil die Gegenseite ein merkwürdiges Angebot unterbereitet hatte: Unabhängig von dem Golfplatztransfers für eine Million Euro sollte der Zeuge noch 400 000 Euro in 500er-Scheinen in kleinere Noten umtauschen. Als „Provision“ wurden im sagenhafte 60 000 Euro versprochen.

Der Zeuge: „Ich merkte, dass ich betrogen werden sollte und habe mich an die Kripo Trier gewandt. Als „Gallo“ nicht locker ließ und sein Angebot per Telefon wiederholte, ging der Zeuge zum Schein  darauf ein. Es kam dann zum schon bekannten Showdown in einem Lütticher Café, zu dem die sechs Angeklagten in verteilten Rollen die Transaktion in Gallos Auftrag  zu Ende führen sollten und mit einem Geldkoffer anrückten, in dem sich 1 460 000 Euro in großen Scheinen befanden. Davon war aber nur die oberste Lage echt, der Rest waren Farbdruckerkopien. Der Zeuge fuhr nicht selbst zum Treffen, sondern schickte einen „Neffen“ nach Lüttich. Der war aber gar kein Neffe, sondern ein verdeckter Ermittler der deutschen Kripo. Und im Hintergrund um das Lütticher Café lauerte dazu die belgische Bundespolizei. Das Ende ist bekannt: Seit zehn Monaten sitzen die fünf Männer und eine Frau in Untersuchungshaft, sind geständig und warten nun vor der Dritten Großen Strafkammer auf ihr Urteil. Nicht dabei ist der große „Gallo“. Er konnte laut Trierer Staatsanwaltschaft bisher nicht identifiziert werden.

Vorsitzender Hardt schließt die Beweisaufnahme und Staatsanwältin Stefanie Kaluba hat das Wort. Ihre Strafanträge fallen relativ milde aus: Sie reichen von drei Jahren bis eineinhalb  Jahren Haft. In drei Fällen regt die Anklägerin die Aussetzung auf Bewährung an.   Zugute kommen den Angeklagten ihre Geständnisse und die Tatsache, dass die Tat als Versuch scheiterte. Erschwerend führt Kaluba an, dass banden- und gewerbsmäßig gehandelt worden sei.

Genau diesen Punk greifen die Verteidiger an. Rechtsanwältin Christine macht für ihren Mandanten S. den Anfang, legt ausführlich dar, das S. durch seine  geringfügige Mitwirkung die  einmalige Gelegenheit ergriffen habe, eine geringe vierstellige Summe zu erhalten – Geld, dass er zur Behandlung seiner krebskranken Frau habe verwenden wollen.

Günther: „Keine Bande, sondern eine zufällig zusammengekommene Gruppe, bei der von einer fortlaufenden Einnahmequelle (Definition des BGH für gewerbsmäßige Kriminalität) keine Rede sein konnte.“ Sie beantragt für S. Eine Bestrafung von maximal eineinhalb Jahren Haft, die auf Bewährung auszusetzen sei. Keine gewerbsmäßige Bandenkriminalität – dieses wird zum Leitmotiv aller folgen Verteidigerplädoyers. Anwalt Robin Kinzler beantragt für seinen Mandanten J. ebenfalls eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren, ebenso Verteidiger Andreas Fuchs für den Angeklagten DJ und Anwältin Hester Beuvers  für dessen mitangeklagte Mutter D. Beuvers: „Wir haben es tatsächlich mit Bandenkriminalität zu tun. Aber die Bande um diesen Gallo ist weit weg. Hier sitzen jedenfalls die Falschen.“

Bewährung beantragen auch Klaus Kirchner und Kollege Wolfgang Köhl  für ihre Mandanten G. und DJ. Die Angeklagten entschuldigen einzeln beim Betroffenen Golfplatzbetreiber und dessen Familie  für ihr Tun.

Urteilsverkündigung ist am Montag 29. Juli, 11 Uhr.

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