Prozess um Axtmord in der Eifel „Ich bin verhärtet, ich kann jetzt nicht weinen“

Trier/Bitburg · In der Eifel soll ein 60-Jähriger seinen Onkel mit der Axt erschlagen haben. Der Notruf und ein psychiatrisches Gutachten sollen beim Prozess Klarheit bringen.

 Symbol Justiz Amtsgericht Landgericht Trier TV-Foto: Friedemann Vetter

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Foto: TV/Friedemann Vetter

Ein Wimmern dringt aus den Lautsprechern, gefolgt von einem verzweifelten „Ich konnte nicht mehr, der hat mich provoziert!“. Die Stimme schwankt zwischen klarer Artikulation und geschluchzten, kaum verständlichen Worten.

Im Landgericht Trier wurde gestern die Aufnahme des Notrufes angehört, der am 25. November 2018 am späten Nachmittag in der Polizeidienststelle Bitburg einging. Es ist beklemmend, diesen Anruf, der nur wenige Minuten nach der Tat getätigt wurde, tatsächlich zu hören und nicht nur im Wortlaut vorgelesen zu bekommen.

Der Angeklagte sagt in der Aufnahme bereits nach wenigen Sekunden: „Ich habe meinen Onkel ermordet. Mit einer Axt erschlagen.“ Dieser Satz fällt mit einer gewissen Nüchternheit in der Stimme, die dann in ein Wimmern und Wehklagen übergeht. Mindestens 20 Minuten dauert das Telefonat zwischen dem Polizeibeamten und dem Mann aus der Eifel. Auf allgemeine Fragen antwortet der Angeklagte sachlich und klar. Hin und wieder bricht es aber emotional aus ihm heraus, wenn er zwischen Schluchzen ausstößt: „Ich hatte keine Kontrolle mehr.“

Der Anrufer sagt immer wieder, wie unverschämt sein Onkel gewesen sei und dass er ihn schon so viele Jahre ertragen müsse, aber jetzt einfach keine Kraft mehr habe. Auch familiäre und eigene gesundheitliche Probleme spricht er in dem Anruf an. Gerade die Streitigkeiten innerhalb der Familie habe er versucht zu kitten und sich viel um seinen Onkel gekümmert. Gegen Ende sagt er „Ich bin verhärtet, schon seit Monaten, Jahren. Ich kann jetzt nicht weinen.“

Kurz darauf war die Polizei bei ihm und der 60-Jährige legte auf, um, wie von seinem Gesprächspartner angewiesen, langsam und mit erhobenen Händen aus seinem Haus zu treten und sich draußen auf den Boden zu legen. So haben es auch die Polizisten, die an vorangegangenen Prozesstagen als Zeugen geladen waren, ausgesagt.

Nach dem gemeinsamen Anhören der Worte unmittelbar nach der Tat, gab Professor Wolfgang Retz sein psychiatrisches Gutachten ab. Er ist Direktor des Instituts für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie an der Universität des Saarlandes. Im Saarland sowie an der Mainzer Universität unterrichtet er zudem als Professor forensische Psychologie und Psychiatrie.

Ein Gespräch mit dem Angeklagten führte Retz im Januar 2019 und beschreibt ihn als ausgesprochen mitteilungsbedürftig – sowohl was die Tat selbst angeht, als auch sein Leben und seine persönlichen gesundheitlichen Probleme.

Bis ins Erwachsenenalter hinein habe sich der Angeklagte normal entwickelt und keine Auffälligkeiten gezeigt. Auch wenn er Leistungsprobleme hatte, so läge dies nicht an einem verminderten Intellekt, sondern daran, dass er sich dies nicht zutraute. Stattdessen sei der Angeklagte nach einem abgebrochenen Studium wieder nach Hause zurückgekehrt und habe in der Dorfgemeinschaft und dem elterlichen Betrieb eine Schutzgesellschaft gefunden, die er zum damaligen Zeitpunkt noch als entlastend und wohltuend empfand.

Den Wendepunkt sieht der Gutachter 1995. Da habe sich eine vorübergehende psychotische Episode mit Halluzinationen und wahnhaften Momenten gezeigt. Nach einer ambulanten psychologischen Behandlung sei dies aber wieder abgeklungen und der Gutachter konnte keine nachfolgenden Schäden feststellen, die in solchen Fällen oft auftreten – dabei könne man meist eine Verminderung des Intellekts oder des Antriebs bemerken.

Allerdings habe sich die Persönlichkeit geändert. Der Angeklagte sei leicht reizbar, reagiere empfindlich auf äußere Reize und Geräusche, sei dünnhäutig und nimmt die Außenwelt sehr viel feindseliger wahr als zuvor.

In den 2000er Jahren, zuletzt 2018, folgten stationäre Aufenthalte in der Psychiatrie. Aus den dort vorgelegten Diagnoseberichten geht zumeist eine „Kombinierte Persönlichkeitsstörung“ hervor, wobei der Gutachter nur von einer Persönlichkeitsauffälligkeit oder -problematik mit geringer Stressresistenz, wenig Einfühlungsvermögen und starker Ich-Zentrierung spricht.

Hinsichtlich des Falles kommt Wolfgang Retz zu dem Schluss, das der Angeklagte eine „besondere Wesensart habe, die aber in der Tatsituation keine Rolle gespielt hat“. Auch sein Bewusstsein sei nicht gestört gewesen und auf Grund der bewussten Planung und Entscheidung für diesen Weg, sei nicht von einer Tat im Affekt auszugehen. Damit sieht der Gutachter den Angeklagten als voll schuldfähig an.

Auch wenn enormer Druck aufgebaut worden war und er aktiv Hilfe gesucht hatte, habe er sich an diesem Tag bewusst für diesen Weg entschieden. Auf die Frage der Staatsanwaltschaft, ob Handlungsalternativen hätten gewählt werden können, antwortet Retz: „Es gab immer Ausfahrten, die er aber nicht nahm.“

Der voraussichtlich letzte Prozesstag ist für Freitag, 26. Juli, 9 Uhr im Landgericht Trier angesetzt.

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