Infrastruktur Hürden auf dem Weg zum Moselaufstieg

Trier/Igel · Die neue Straßentrasse zwischen Trier-Zewen und Igel steht zwar als wichtiges Projekt im Bundesverkehrswegeplan. Doch ehe gebaut werden kann, ist noch eine Menge zu erledigen.

 Zu viele Autos in Zewen und Igel: Dagegen soll der Moselaufstieg helfen (geplante Trasse siehe Grafik links), der es in den Bundesverkehrswegeplan geschafft hat.

Zu viele Autos in Zewen und Igel: Dagegen soll der Moselaufstieg helfen (geplante Trasse siehe Grafik links), der es in den Bundesverkehrswegeplan geschafft hat.

Foto: Friedemann Vetter

Freude und Entsetzen sind gleichermaßen groß gewesen. Der Moselaufstieg – die direkte Verbindung zwischen dem Konzer Raum und der A 64 – schaffte es 2016 in die Liste der Projekte, die der Bund bauen möchte. Und zwar in den vordringlichen Bedarf. Das heißt, dass diese Vorhaben nach Ansicht einer Mehrheit der Bundestagsmitglieder zeitnah umgesetzt werden sollen.

Mit dieser Einschätzung der Parlamentarier sind nicht alle Menschen zufrieden. Besonders Bürger aus Igel und dem Trierer Stadtteil Ze­wen fürchten negative Folgen: mehr Lärm und die Zerstörung von Natur. Auf der anderen Seite hoffen viele Menschen auf kürzere Wege und Fahrtzeiten und darauf, dass sich die gesamte Verkehrssituation im Trierer Tal verbessert (siehe Info).

Doch vor dem Bau der neuen Straße sind noch Hürden zu überwinden. Und derzeit ist offen, wann sie und ob sie überhaupt genommen werden können. Denn es gibt zwar einen sogenannten Planfeststellungsbeschluss für den Moselaufstieg. Doch der stammt aus dem Jahr 1995 und kann 2018 nicht einfach so übernommen werden. Denn das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatte den Beschluss 2005 gekippt. Grund: Kann ein Straßenbauprojekt innerhalb der nächsten zehn Jahre nicht finanziert werden, ist die Planfeststellung verfrüht. Und das sei wegen der damit verbundenen langfristigen Belastungen für die vom Straßenbau betroffenen Grundeigentümer unzulässig.

 Das ist der geplante Verlauf des Moselaufstiegs. Von einer neuen Moselbrücke kommend, verläuft die Trasse zwischen Igel und Trier-Zewen weiter und stößt bei Herresthal auf die Luxemburg-Autobahn.

Das ist der geplante Verlauf des Moselaufstiegs. Von einer neuen Moselbrücke kommend, verläuft die Trasse zwischen Igel und Trier-Zewen weiter und stößt bei Herresthal auf die Luxemburg-Autobahn.

Foto: Visualisierung: LBM

In einem ersten Schritt auf dem Weg hin zu einer neuen rechtlichen Grundlage für den Straßenbau hatte im vergangenen Jahr die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als obere Landesplanungsbehörde eine Überprüfung des raumordnerischen Entscheids beantragt. Die SGD hatte daraufhin unter anderem die vom Bau betroffenen Gemeinden nach ihrer Meinung gefragt. Ergebnis: Die Ortsgemeinde Igel lehnt die Straße grundsätzlich ab, die Ortsgemeinde Trierweiler fordert aus Gründen des Landschaftsbilds die Beibehaltung des ursprünglich festgelegten Anschlusspunkts an die A 64 (der TV berichtete).

Die Mehrzahl der Befragten befürwortet die Planung. Das Referat Naturschutz der SGD forderte, die alte Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu aktualisieren. Gründe sind nach Auskunft von SGD-Sprecherin Sandra Hansen-Spurzem die „erheblichen überörtlichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt und die entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“.

Diese Entscheidung wurde mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) Trier Ende August 2017 besprochen. Der LBM soll die neue Straße planen und bauen. Die SGD rechnet damit, dass der Landesbetrieb die aktualisierten Daten und Unterlagen im vierten Quartal 2018 vorlegt.

Wie es dann weitergeht, hat Staatssekretär Randolf Stich in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler, Andreas Hartenfels und Pia Schellhammer (Bündnis90/die Grünen) skizziert. Erst werden die Unterlagen geprüft, dann entscheidet die obere Landesplanungsbehörde in Abstimmung mit dem Innenministerium. Entweder wird der raumordnerische Entscheid von 1995 erneut verlängert. Oder es muss ein neues Raumordnungsverfahren geben. Erst wenn das geklärt ist, kann das Planfeststellungsverfahren beginnen. Und das kann dauern. Denn dann werden ähnlich  wie bei den Plänen für die Reaktivierung der Bahn-Weststrecke in Trier Bürger, Behörden und weitere Institutionen befragt.

Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss. Der wiederum kann beklagt werden. Was das bedeutet, zeigt das Beispiel Hochmoselübergang. Die Beschlüsse für die Strecke wurden Ende 2000 gefasst. Ziemlich genau sieben Jahre später wies das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz gegen den Beschluss ab. Danach hat es noch bis ins Frühjahr 2009 gedauert, bis der Bau der Strecke zwischen Wittlich und der Hunsrückhöhenstraße begann.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Närrische Fahrt rund um den Globus
Die Karnevalsgesellschaft M‘r wieweln noch en Zalawen 1911 unternimmt unter dem Motto „Wieweler Weltenbummler“ eine Reise rund um den Globus. Närrische Fahrt rund um den Globus
Wenn die Uni swingt
Kino wie in den 1920er Jahren: Die Uni Big Band Swing UniT gibt dem Stummfilm eine Stimme. Wenn die Uni swingt