Archiv Februar 2019 Neues Amt zur Entspannung der Lage bei der Bitburger Feuerwehr

BITBURG · Stadtrat, Verwaltung und Feuerwehr in Bitburg wollen einen Beauftragten für die Rettungskräfte wählen. Eine Lösung für den Streit?

 Das Verhältnis zwischen der Bitburger Feuerwehr und  Bürgermeister Joachim Kandels ist spätestens nach dessen verweigerter Wiederernennung Manfred Burbachs zum Wehrleiter nachhaltig gestört. Das Bild zeigt Kandels unmittelbar nach seiner Entscheidung bei einem Interview.

Das Verhältnis zwischen der Bitburger Feuerwehr und Bürgermeister Joachim Kandels ist spätestens nach dessen verweigerter Wiederernennung Manfred Burbachs zum Wehrleiter nachhaltig gestört. Das Bild zeigt Kandels unmittelbar nach seiner Entscheidung bei einem Interview.

Foto: Uwe Hentschel

Wo es brennt, wird mit Wasser gelöscht. Beim seit Monaten schwelenden Feuerwehrstreit jedoch wurde mit Gesprächen und Verhandlungen versucht, den Brandherd in den Griff zu bekommen. Und wie es aussieht, ist das nun weitgehend gelungen. Das zumindest geht aus einer Presseerklärung hervor, die die Stadt Bitburg am Samstag veröffentlicht hat.

Verfasser dieser Erklärung sind die im Stadtrat vertretenen Fraktionen, die Ortsvorsteher der Bitburger Stadtteile und die Freiwillige Feuerwehr Bitburg. Demnach haben sich die Autoren gemeinsam mit der Stadtverwaltung auf eine einvernehmliche Lösung verständigt. Wörtlich heißt es in der Mitteilung: „Die Fraktionsvorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Parteien haben im Ergebnis der Freiwilligen Feuerwehr Bitburg eine Absichtserklärung zur Einrichtung eines Feuerwehrbeauftragten für die Stadt Bitburg übergeben“.

In dieser von allen Fraktionssprechern unterzeichneten Absichtserklärung sind die Aufgaben und Befugnisse des angedachten Amtes genau festgelegt. Der Feuerwehrbeauftragte soll weder Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr noch der Verwaltung sein. Es sei denn, es handle sich bei Letzterem um einen der Beigeordneten.

Gewählt werden soll der ehrenamtlich tätige Beauftragte durch den Feuerwehrbeirat. Stimmt der Stadtrat der Wahl zu, gilt die Amtsdauer für fünf Jahre. Um zu sehen, inwieweit sich die Einführung eines Beauftragten bewährt, soll die erste Amtszeit jedoch zunächst  auf zwei Jahre beschränkt und dann gegebenenfalls um drei weitere Jahre verlängert werden. Zu den Aufgaben des Beauftragten sollen nach den Vorstellungen der Fraktionen neben dem Vorsitz des Beirats auch die Kontrolle über die Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen sowie ein regelmäßiger Rechenschaftsbericht gegenüber dem Stadtrat gehören. Des Weiteren soll der Amtsinhaber Ombudsmann der Feuerwehrmitglieder und Ansprechpartner bei strittigen Fragen in der Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Verwaltung sein – und nicht zuletzt auch als „Vermittler bei Konflikten zwischen den Führungskräften und Angehörigen der Rettungskräfte mit dem Bürgermeister oder der ihn vertretenden Beigeordneten“ fungieren.

Darüber hinaus wird der Beauftragte nach dem Willen der Fraktionen auch mit einer „Weisungsbefugnis gegenüber im Brandschutz tätigen Verwaltungsmitarbeitern unter Beachtung der inneren Aufgaben- und Organisationsstruktur“ ausgestattet sein. Wie Manfred Böttel, FBL-Fraktionssprecher und Mitunterzeichner der Absichtserklärung auf TV-Nachfrage erklärt, werden die darin festgehaltenen Punkte allesamt von der Verwaltung und damit auch von Bürgermeister Joachim Kandels mitgetragen. Kandels hatte noch in seiner Haushaltsrede im Dezember erklärt, dass er „keinen Sinn darin sehe,  einen eigenen Geschäftsbereich Feuerwehrwesen mit einem ehrenamtlichen Beigeordneten zu bilden“.  Als Bürgermeister und Chef der Verwaltung liege die Verantwortung für personelle Entscheidungen nach wie vor bei ihm, so Kandels.

Dass er nun doch der Einrichtung eines Amts in ähnlicher Form seine Zustimmung in Aussicht stellt, dürfte nicht zuletzt an den mehreren Dutzend  Beurlaubungs- und Entpflichtungsanträgen liegen, die Ende des vergangenen Jahres bei der Verwaltung eingereicht wurden. Zu den Gründen für diese Antragswelle zählt nicht zuletzt die im vergangenen Mai vom Bürgermeister verweigerte Ernennung des zuvor von der Mannschaft nahezu einstimmig wiedergewählten Wehrleiters Manfred Burbach. Zwar wurde Kandels in seiner Entscheidung vom Verwaltungsgericht Trier in vollem Umfang bestätigt, doch hat dieses Urteil die angespannte Situation zwischen den Einsatzkräften und dem Bürgermeister weiter verschlechtert.

„Aufgrund der Vielzahl vorliegender Entpflichtungs-, Beurlaubungs- und Rücktrittsanträge von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Bitburg, einhergehend mit der Frage zur Einsatzbereitschaft aller Löschgruppen, haben in den vergangenen Wochen und Monaten viele Gesprächsrunden zwischen der Politik, den Ortsvorstehern und der Feuerwehr, im Besonderen der Wehrführer, stattgefunden“, erklären dazu die Fraktionen. Die nun unterzeichnete Absichtserklärung sei den Mitgliedern der Feuerwehr vorgestellt worden. In der Hoffnung auf eine positive Veränderung hätten daraufhin bereits vereinzelt Mitglieder ihre Rücktrittsgesuche zurückgezogen.

Das bestätigt auch Alexander Kewes, Wehrführer in Masholder: „Der Vorschlag wurde von der Mannschaft durchaus positiv aufgenommen.“ Und es hätten auch einige Kameraden ihre Anträge zurückgezogen, fügt er hinzu. Allerdings gebe es in dieser Vereinbarung noch einen Knackpunkt, der viele Mitglieder und auch ihn störe. In der Absichtserklärung als Voraussetzung festgehalten wurde nämlich auch, dass dafür zunächst das derzeit noch vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz schwebende Verfahren zwischen Kandels und dem bisherigen Wehrleiter Burbach beziehungsweise der dort eingereichte Berufungsantrag abgewartet werden müsse.

Die Angelegenheit zwischen Bürgermeister und Wehrleiter sei eine reine Personalangelegenheit, die mit der nun vereinbarten Einrichtung eines Feuerwehrbeauftragten doch nichts zu tun habe, meint dazu Kewes. „Von daher werden einige Kameraden auch bei ihren Anträgen bleiben“, erklärt der Wehrführer. Und das sei mit Blick auf die Einsatzbereitschaft nicht gut.

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