Im Berufungsprozess Tödlicher Unfall – Geringere Strafe für Hot-Rod-Fahrer von der Mosel

Bernkastel-Kues/Trier · Das Landgericht Trier verurteilt den Fahrer eines Sportwagens nach einem tödlichen Unfall im Berufungsprozess zu einer Bewährungsstrafe. Damit bleibt dem Angeklagten eine Haft erspart.

 Der verunglückte Sportwagen auf der B 53. Der tödliche Unfall wurde jetzt vor dem Landgericht verhandelt.

Der verunglückte Sportwagen auf der B 53. Der tödliche Unfall wurde jetzt vor dem Landgericht verhandelt.

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Ein Unfall im März 2017 hat für viel Aufsehen gesorgt: Der Fahrer eines sogenannten Hot Rods hatte auf der B53 zwischen Bernkastel-Kues und Andel die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, touchierte ein ihm entgegenkommendes Auto, das daraufhin quer zur Fahrbahn stehen blieb. Zwei Motorradfahrer erkannten die Situation zu spät und fuhren in den querstehenden Wagen. Die beiden Motorradfahrer, Vater und Sohn, starben, eine Sozia überlebte schwer verletzt. Im Mai 2018 wurde der Fahrer des Hot Rod vom Amtsgericht Bernkastel-Kues zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.  Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Bernkastel-Kues mit seinem Sportwagen den schweren Unfall verursacht hatte.