Prostitution Aus für Bordelle? - Für eine Handvoll Etablissements wird es knapp

Trier/Konz/Saarburg/Hermeskeil · 30 Bordelle und ähnliche Betriebe aus Trier und Trier-Saarburg haben Anträge auf Genehmigung nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz gestellt. Bislang hat die Stadt nur eine einzige Betriebserlaubnis ausgesprochen.

Trier/Trier-Saarburg: 30 Bordelle und ähnliche Etablissements beantragen Betriebserlaubnis - bislang hat die Stadt nur eine Genehmigung ausgesprochen.
Foto: dpa/Andreas Arnold

„Einen Puff aufzumachen ist einfacher, als eine Frittenbude zu betreiben“: Dieser lockere Spruch gilt spätestens seit dem noch jungen Prostitutionsschutzgesetz nicht mehr. Benötigten Bordellbetreiber früher lediglich einen Gewerbeschein, der ohne besondere Prüfung ausgestellt wurde, gibt’s mittlerweile strenge Voraussetzungen. Das Gesetz gilt seit Juli 2017. Inhaber bestehender Bordelle mussten bis Ende 2017 Genehmigungen nach dem neuen Gesetz beantragen, um Bestandschutz zu haben. Die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg arbeiten in der Sache eng zusammen. Die Stadtverwaltung ist zuständig für die Genehmigung der Betriebe und die Beratung der Prostituierten, der Landkreis für die vorgeschriebenen Gesundheitsgespräche.

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Anträge In Trier haben bis dato 26 Bordelle, Bars mit entsprechendem Angebot und Betreiber sogenannter Wohnungsprostitutionsstätten Anträge auf Betriebserlaubnis gestellt. Aus dem Landkreis kamen vier Anträge. Lediglich einen hat die Stadt Trier bislang genehmigt: den für eine Escort-Vermittlung mit Sitz in Gusterath.

Im Stadtgebiet haben drei Antragsteller ihre Unterlagen wieder zurückgezogen (zwei Mal Wohnungsprostitution, ein bordell­artiger Betrieb) und den Betrieb aufgegeben. Ein weiterer Antrag auf Wohnungsprostitution wurde bislang abgelehnt. Bei vier Betrieben hat die Stadt Schließungsverfügungen ausgesprochen – liegt mit dem Betreiber aber noch im Rechtsstreit (siehe Bericht oben).

Alle übrigen Anträge aus Stadt und Kreis sind noch in der Bearbeitung. Bei etwa einer Handvoll dieser Betriebe sei derzeit allerdings absehbar, dass keine Erlaubnis ausgesprochen werden könne, erklärt Triers Ordnungsdezernent Thomas Schmitt.

Bedingungen Das Prostituiertenschutzgesetz schreibt detailliert vor, welche Voraussetzungen Bordelle und ähnliche Etablissements erfüllen müssen. Zum Beispiel muss jedes Zimmer mit einem Notrufsystem ausgestattet sein. „In Betrieben, bei denen das bereits installiert ist, sind es meist Notrufknöpfe in Nähe des Betts, durch die Alarm ausgelöst werden kann“, sagt Ordnungsdezernent Schmitt. Vorgeschrieben ist auch, dass es gesonderte Schlafzimmer für die Frauen geben muss – diese also nicht in ihren Arbeitsräumen übernachten dürfen. „Außerdem werden bauliche Voraussetzungen geprüft – Brandschutz, Fluchtwege und ähnliches“, erklärt Schmitt. Mitarbeiter der Stadtverwaltung kontrollieren alles vor Ort. Die Betriebe müssen teilweise umbauen. „Das dauert eben seine Zeit“, erläutert Schmitt die lange Verfahrensdauer.

Zentrale Vorgaben des Gesetzes müssen allerdings auch schon während des Genehmigungsverfahrens erfüllt werden, zum Beispiel, dass es keinen Geschlechtsverkehr ohne Kondome mehr geben darf. Bordelle dürfen auf ihren Internetseiten auch keine Pauschalpreise mehr anbieten, nur die Frauen selbst dürfen Preis und Angebotsgestaltung individuell bestimmen. Flatrate-Angebote, mit denen zum Beispiel das Trierer Popphaus einst warb, sind damit nicht mehr zulässig.

Anmeldepflicht Wer seinen Körper für Sex verkaufen will, muss das behördlich anmelden. Bislang sind bei der Trierer Stadtverwaltung 535 solcher Anmeldungen eingegangen. Wie diese sich auf Stadt und Landkreis verteilen, kann nicht aufgesplittet werden. „Wo die Frauen sich anmelden, ist unabhängig davon, wo sie später arbeiten und wohnen“, erläutert Ordnungsdezernent Schmitt.

Kritiker der Anmeldepflicht befürchten, dass Frauen, die sich nicht registrieren lassen wollen oder können, in die Illegalität getrieben werden. Auszuschließen sei das in Einzelfällen nicht, sagt Schmitt. „Aber insgesamt habe ich den Eindruck, dass das Gesetz den Frauen deutlich mehr Sicherheit und Möglichkeiten gibt, bei Problemen Hilfe zu finden.“

Beratungsgespräch Jede Prostituierte, die sich anmeldet, muss zu einem Beratungsgespräch. Dafür haben Trier und der Landkreis gemeinsam eine Sozialarbeiterin eingestellt. Bei den Gesprächen gehe es nicht darum, die Frauen von ihrer Tätigkeit abzubringen, erklärt Schmitt. „Vielmehr bieten wir ein offenes Ohr an. Wenn es Probleme gibt, helfen wir sofort weiter und vermitteln zum Beispiel Kontakte zu Hilfsorganisationen.“ Durch die Gespräche erhalte die Beraterin auch Einblicke in die Abläufe der jeweiligen Betriebe. „Und wenn wir merken, dass da was nicht stimmt, schreiten wir auch sofort ein“, betont Schmitt. In wenigen Einzelfällen sei nach Gesprächen die Kriminalpolizei informiert worden. „Weil der Eindruck entstanden war, dass die Frauen nicht ganz freiwillig ihrem Job nachgehen“, sagt Schmitt.

Gesundheitsberatung Die Aufgabe, die Frauen in Gesundheitsangelegenheiten zu beraten, hat das Gesundheitsamt des Landkreises übernommen. Die Inhalte der Gespräche unterliegen strengen Datenschutzvorgaben. Frauen unter 21 Jahren müssen sich alle sechs Monate erneut beim Gesundheitsamt vorstellen, Frauen über 21 Jahren einmal pro Jahr.

Natürlich lasse sich nicht bei allen Vorgaben des Gesetzes die Umsetzung jederzeit und lückenlos kontrollieren, räumt Ordnungsdezernent Schmitt ein. „Wie sollen wir zum Beispiel sicherstellen, dass immer Kondome genutzt werden?“, fragt er rhetorisch. Aber schon das Verbot habe eine präventive Wirkung. „Und wo wir den Eindruck haben, dass – auch verklausuliert – damit geworben wird, dass die Frauen es auch ohne machen, schreiten wir sofort ein.“ In einem solchen Fall sei in Trier bereits ein Bußgeld verhängt worden. „Bei Wiederholung können wir den Betrieb dann auch schließen – da werden wir strikt vorgehen, und das wird eine abschreckende Wirkung haben.“

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