Prozess Schlägereien, Diebstähle und Beleidigungen

Wittlich/Trier · Vier Jugendliche und junge Erwachsene aus Wittlich müssen sich für 19 Verbrechen vor dem Landgericht verantworten.

Schlägereien, Tretereien, Drogenbesitz, Diebstahl, Freiheitsberaubung und Beleidigung: Mehr als 19 Straftaten verschiedenster Art sollen vier junge Männer, die aus Lybien, Marokko und Syrien nach Deutschland gekommen sind, zwischen August 2016 und Sommer 2017 in Wittlich begangen haben.

Die vier Angeklagten, welche die Taten teils in Gemeinschaft, teils  im Alleingang begangen haben sollen, müssen sich dafür nun vor der Großen Jugendkammer am Trierer Landgericht verantworten. Beim Prozess­auftakt am Montag wurde zunächst die umfangreiche Anklageschrift verlesen. Ein auf Antrag einer Pflichtverteidigerin kurzfristig anberaumtes Gespräch zwischen dem Gericht, der Verteidigung, der Staatsanwaltschaft und der Jugendgerichtshilfe mit dem Zweck, das Verfahren abzukürzen, scheiterte am Montag. Grund dafür war, dass ein Angeklagter die ihm zur Last gelegten Taten in großen Teilen nicht einräumen wollte. Der 20-Jährige sitzt – anders als die drei Mitangeklagten – bereits seit August 2017 in Untersuchungshaft und muss im Falle der Verurteilung wohl mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen, die womöglich nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Die Anklage: Im Großteil dreht sich die Anklage um gefährliche Körperverletzungen. Die jungen Männer sollen bei mehreren Schlägereien im Stadtgebiet heftig ausgeteilt haben. In einem Fall sollen zwei der Angeklagten einen jungen Mann, den sie zunächst mit mehreren Faustschlägen zu  Boden gebracht haben sollen, noch mit den Füßen auf den Brustkorb und ins Gesicht getreten haben. „Er hat frech mit mir geredet und meine Mutter beleidigt, als wir zum Friedhof gegangen sind“, sagte ein Angeklagter, um sein Motiv zu erklären.

Bei einer weiteren Schlägerei vor dem Eventum soll der älteste Angeklagte, der bereits in Untersuchungshaft sitzt, einem jungen Mann nicht nur mit seinen Fäusten, sondern auch mit einer leeren Bierflasche ins Gesicht geschlagen haben. Die Schnittwunde, so erklärte der Angeklagte dagegen, habe sich das Opfer zugezogen, als es auf einen Kieselstein gefallen sei. Der Vorsitzende Richter Günther Köhler wollte das jedoch nicht glauben und hielt dem Angeklagten ein Foto der Schnittwunde vor die Nase. „Wie soll er dabei zu solchen Verletzungen gekommen sein?“, fragte Köhler.

An einem anderen Tag, an dem der Vater des 20-Jährigen die Polizei alarmierte, soll der junge Mann zudem mit einem Schlagstock auf seine Stiefmutter losgegangen und ihr damit mehrere Prellungen zugefügt haben. Auch diesen Tatvorwurf stritt der 20-Jährige ab: „Ich habe nichts gemacht. Die Frau ist psychiatrisch und trinkt Alkohol.“

In so ziemlich allen Fällen, wo es um Schlägereien und Körperverletzungen ging, erklärten die Angeklagten, sie hätten allein aus Notwehr zugeschlagen wie beispielsweise bei einer  Schlägerei, die sich im August 2016 am ZOB ereignet haben soll. „Ich habe mich nur verteidigt, weil der andere ein Messer gezogen hat“, erklärte der älteste Angeklagte. Solch ein Messer, sagte Richter Köhler, habe ein Mann, der als Zeuge zu diesem Vorfall vernommen worden sei, allerdings nicht gesehen und auch in keinem Wort erwähnt. Auch einer der beiden jugendlichen Angeklagten gab in mehreren Fällen an, deshalb zugeschlagen zu haben, weil er zuvor bedroht oder provoziert worden sei:  „Die haben ein Messer gezogen“, erklärte er zu einem Vorfall am ZOB. Deshalb habe er den Kollegen des Messerziehers mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Neben Körperverletzungen und Diebstählen müssen sich die vier jungen Männer auch wegen Beleidigungen verantworten: Dabei sollen die beiden jugendlichen Angeklagten zwei Männer am ZOB mit den Worten „Haltet die Fresse, Ihr Nazis“ beleidigt haben. Als Motiv erklärte ein Angeklagter: „Die haben zu uns gesagt: ‚Geht in euer Land zurück, dorthin wo ihr hergekommen seid.‘“

Recht pikant wurde es bei Fall Nummer 14 der Anklageschrift: Dabei wird dem 20-Jährigen vorgeworfen, eine junge Frau mit einem gewaltvollen Griff am Handgelenk dazu gezwungen zu haben, mit ihm auf dem Sofa in der Wohnung eines Mitangeklagten zu verweilen. Was auf diesem Sofa in den darauffolgenden 30 Minuten geschehen ist, wurde während des ersten Verhandlungstages nicht wirklich deutlich.  Die junge Frau soll noch als Zeugin gehört werden. Vor Gericht erklärte ein Mitangeklagter, als er nach 30 Minuten zurückgekehrt sei, soll die junge Frau geweint haben. Sie habe gesagt: „Warum hast du das gemacht?“ Der 20-Jährige erklärte: „Ich habe nur mit ihr auf dem Sofa gesessen, einen Joint geraucht und normal mit ihr geredet.“

Die Verhandlung vor der Großen Jugendkammer am Trierer Landgericht wird heute um 9 Uhr fortgesetzt.

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