Asyl Was das neue Asylpaket für Bewerber bedeutet

Berlin · Vereinfachte Zuwanderung von Fachkräften, verschärfte Regeln für bestimmte Asylbewerber. Folgendes Asylpaket haben Bundesregierung und Bundesrat Ende Juni verabschiedet.

 Bevorstehende Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern aus Deutschland: Auf dem Frankfurter Flughafen wird ein Flugzeug  aus der Parkposition geschoben.

Bevorstehende Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern aus Deutschland: Auf dem Frankfurter Flughafen wird ein Flugzeug aus der Parkposition geschoben.

Foto: dpa/Boris Roessler

Im Kern geht es vor allem darum, die Befugnisse von Polizei und Ausländerbehörden so auszuweiten, dass weniger Abschiebungen scheitern. Vorgesehen sind unter anderem erweiterte Möglichkeiten, Ausreisepflichtige vor einer geplanten Abschiebung vorübergehend in Haft zu nehmen. Abgelehnte Asylbewerber, die an der Klärung ihrer Identität nicht mitwirken, sollen mit Wohnsitzauflagen und Bußgeldern sanktioniert werden.

Ausländer, die schon in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind, sollen nur noch zwei Wochen lang Unterstützung erhalten. Die finanziellen Leistungen für Asylbewerber werden zudem neu sortiert. Die Einwanderung von Fachkräften soll leichter werden. Arbeitswillige Asylbewerber sollen früher Zugang zu Sprachkursen bekommen – und zwar auch dann, wenn ihre Chancen, als Flüchtling anerkannt zu werden, gering sind. Davon ausgenommen sind nur „Geduldete mit ungeklärter Identität“, da für sie ein generelles Arbeitsverbot gilt.

Mit dem neuen Fachkräftezuwanderungsgesetz werden Einreisebestimmungen für qualifizierte Arbeitskräfte aus anderen Staaten etwas gelockert. Die bisher geltende Beschränkung auf Mangelberufe entfällt. Außerdem muss der Arbeitgeber nicht mehr nachweisen, dass er keinen Deutschen und auch keinen EU-Bürger gefunden hat, der den Job machen könnte. IT-Spezialisten dürfen auch ohne Ausbildung einreisen – vorausgesetzt, sie können nachweisen, dass sie im Ausland schon mehrere Jahre in der Branche gearbeitet haben. Zudem können qualifizierte Arbeitsmigranten für kurze Zeit nach Deutschland kommen, um einen Job zu suchen. Bisher war ein Arbeitsvertrag Voraussetzung für die Einreise.

Wenn ein abgelehnter Asylbewerber Arbeit gefunden und einen festen Job hat, seinen Lebensunterhalt über einen längeren Zeitraum selbst bestreitet und Deutsch spricht, erhält er eine „Duldung“ und darf  erst einmal bleiben. Damit diese Regelung nicht als Einladung für unqualifizierte Migranten aus aller Welt verstanden wird, bleibt sie auf Altfälle beschränkt. Nur wer vor dem 1. August 2018 eingereist ist, kann die „Beschäftigungsduldung“ erhalten.

Eine verlässliche Bleibeperspektive erhalten außerdem Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, die eine Ausbildung angefangen haben. Das ist zwar nicht ganz neu. Die „Ausbildungsduldung“ wird jetzt aber auf bestimmte Helferberufe ausgeweitet – zum Beispiel Altenpflegehelfer oder Kindergartenhelferinnen.

Rheinland-Pfalz hat sich bei der Abstimmung im Bundestag enthalten. Ministerin Anne Spiegel kritisiert, das Paket gehe in eine völlig falsche Richtung. Menschenrechte würden verletzt, und insbesondere Kinder und Familien müssten leiden, ermögliche das Gesetz doch, ganze Familien zu inhaftieren.

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