Prozess Zwei Anträge, viele Unterbrechungen

WIttlich · Wegen Wucher steht ein Mann in Wittlich vor Gericht. Im Mittelpunkt des ersten Verhandlungstages standen zu Beginn aber erst einmal andere Punkte.

 Die Justitia am Trierer Justizgebäude.

Die Justitia am Trierer Justizgebäude.

Foto: Friedemann Vetter

Der Umgangston vor dem Schöffengericht Wittlich war am Donnerstag etwas schärfer. Nachdem Staatsanwältin Susanne de Renet die Anklage vorgelesen hatte, sollte sich der wegen Wucher (siehe Info) vor Gericht stehende 46-Jährige äußern. Doch zuvor stellte sein Anwalt Dr. Thomas Roggenfelder einen Antrag, sein Kollege Pierre Wolff folgte später mit einem weiteren. Drei Stunden und viele Unterbrechungen später bekam der Angeklagte das Wort.

Die Anklage: Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem 46-Jährigen, der in Deutschland zuletzt in Wittlich seinen Wohnsitz hatte, Wucher vor. Der Angeklagte habe auf Teneriffa mit einem betrügerischen Geschäftsmodell Einnahmen erzielen wollen. Er sei in einem Krankenhaus ein- und ausgegangen und habe suggeriert, Arzt und vom Krankenhaus bevollmächtigt zu sein, insbesondere Deutschen in einer medizinischen Notlage zu helfen. Im November 2017 habe er einer Deutschen angeboten, ihr bei der Ein-

äscherung ihres Mannes, Überführung der Urne nach Deutschland und Zahlung von Krankenhauskosten behilflich zu sein und habe dafür 60 000 Euro verlangt. Der Angeklagte habe der wegen Multipler Sklerose auf einen Rollstuhl angewiesenen Frau auch angeboten, beim Umzug nach Deutschland zu helfen, wofür er mehr als 44 400 Euro verlangt habe, obwohl ein Learjet maximal 16 000 Euro gekostet habe, so die Staatsanwältin. Durch die gezahlten rund 104 000 Euro drohe der Geschädigten, die heute in einer Seniorenresidenz in Neustadt an der Weinstraße lebt, Altersarmut.

Die Anträge: Verteidiger Roggenfelder stellte ach der Verlesung der Anklage den Antrag auf Einstellung des Verfahrens, da die angeklagten Fälle sich in Spanien zugetragen hätten und damit auch dort verhandelt werden müssten, sollte sein Mandant nach spanischem Recht straffällig geworden sein. Roggenfelders Kollege Wolff stellte den Antrag, die Staatsanwältin vom Verfahren auszuschließen. Dies begründete er unter anderem mit der Einseitigkeit der Anklageschrift und dass es der Anklagevertreterin an Objektivität fehle. Das Gericht lehnte beide Anträge ab.

Der Angeklagte äußerte sich umfassend und ausführlich zu den Vorwürfen. Auf Teneriffa hielt er sich eigenen Angaben seit 2014 auf und habe dort auch gearbeitet. Seinen Schilderungen zu Folge hat er einen ordnungsgemäßen Vertrag mit dem möglichen Opfer geschlossen und alle in Rechnung gestellten Dienstleistungen ordnungsgemäß erledigt und abgerechnet, immer mit Einwilligung der Frau. Entsprechende Rechnungen habe seine Kundin erhalten. Da sich viele Dokumente auf Teneriffa befänden, habe er aus der Haft heraus keinen Zugriff darauf und könne nicht vorlegen.

Vorstrafe: Der 46-Jährige, der nach eigener Aussage ausgebildeter Rettungssanitäter ist und als Fluglehrer in der Region tätig war, wurde 2016 unter anderem wegen Betrugs in mehr als 2400 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Urteil wurde im Frühjahr 2017 rechtskräftig. Derzeit verbüßt er die Strafe in der JVA Diez.

Weitere Termine sind am Freitag, 24. Mai (Wittlich, Sprungtermin), Mittwoch, 12. Juni (Ortstermin in Neustadt) und Dienstag, 25. Juni, in Wittlich.

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